Erbt meine Stiefschwester?

7 Antworten

Alle Antwortgeber, die sagen, dass das Testament deines Vaters gilt und dessen Erbfolge bestimmt, haben 100% recht. das "Nicht-kümmern" deiner Halbschwester hat keinerlei Einfluss auf die Erbfolge. Das könne nur, wenn er das berücksichtigen will, nur dein Vater durch entsprechende Änderung seines Testaments bestimmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, natürlich ist sie erbberechtigt. Das wäre sie auch ohne Testament. Und auch, wenn er mit der Kindsmutter nie verheiratet gewesen wäre, würde sie erben.

Liesche  19.02.2019, 15:32

Ohne Testament würde die Stieftochter des Vaters nicht erben!

beangato  19.02.2019, 15:35
@Liesche

Ich lese nichts davon, dass es sich um die Stieftochter des Vaters handelt.

Mein Schwester kommt aus der 1. Ehe 

Da ist wohl anzunehmen, dass der Vater schon mal verheiratet war.

Liesche  19.02.2019, 15:37
@beangato

Nein, die Mutter! So verstehe ich es!

beangato  19.02.2019, 15:44
@Liesche

Ich nicht - aber lassen wir das so stehen.

Liesche  19.02.2019, 15:45
@beangato

Steht bei Vater extra nicht adoptiert!

Halbammi  19.02.2019, 17:24
@beangato

warum sollte der Vater seine eigene Tochter adoptieren müssen?

Elizabeth2  25.02.2019, 13:44

beangato: das ist in diesem Fall kompletter Unsinn, weil oben deutlich genug steht, dass die Stief-Schwester nicht von dem Mann abstammt, um den es hier geht. Du verwechselst Stiefschwester mit Halbschwester.

Eine in die Ehe mitgebrachtes Kind erbt in der gesetzlichen Erbfolge nur von dem einen Elternteil, von dem es abstammt, ansonsten geht es nur über ein Testament oder über staatlich dokumentierte Adoption. Mit einer Heirat der Eheleute ist das in die Ehe mitgebrachte Kind NICHT im Sinne einer Erbberechtigung adoptiert. Das ist Fakt, das weiss ich.

beangato  25.02.2019, 13:48
@Elizabeth2

Mein Schwester kommt aus der 1. Ehe 

Daraus entnehme ICH, dass die Stiefsschwester auch ein Kind des Vaters ist.

Elizabeth2  25.02.2019, 22:32
@beangato

Du hast recht, es wäre besser gewesen, sie hätte Halbschwester hingeschrieben, dann gäbe es hier keine Missverstädnisse. Insogfrn ist diese Halbschwester genauso erbberechtigt und vor allem auch pflichtteils erbberechtigt. Auch ohne Tesatment dann.

Definitiv, da schriftlich und mit Datum aufgesetzt. Und du hast auch deinen Pflichtteil bekommen, der dir von Gesetz wegen zusteht.

Wer sich kümmert, sollte bekommen. Ich finde es schade, dass die ältere Generation nicht sowas zu Lebzeiten regeln kann. Meine (jüngere) Tante hat jeden Monat Salär bekommen von der einiges älteren Schwester und nach dem Tod haben alle Geschwister das gleiche geerbt. So sollte man das regeln.

Testamentarisch kann die Stiefschwester und jeder andere als Erbe eingesetzt werden. Du kannst Dein Pflichtteil verlangen. Da Du aber auch die Hälfte vom Erbe zugesprochen bekommen hast, was das Pflichtteil auch ausmachen würde, wäre das Testament vollkommen in Ordnung. Der Unterschied besteht darin, daß die Stiefschwester eine geringere Steuer frei hat auf das Erbe.

Wenn das so im Testament steht muss du das wohl akzeptieren wenn das der Wille deines Vaters war.