Erbfolge Großvater,erbt der Ehemann der verstorben Tochter?

10 Antworten

Das ist wenn es nicht in einem Testament bestimmt steht, der Erbfolge her so, dass dem Ehepartner 50% und den Kindern ein Pflichtteil zugesprochen wird, der je nachdem der Anzahl Kinder sich an Prozenten anpasst, da hier ja nicht der Verstorbene schon offensichtlich älter war, da ohne Testament bestimmte nicht zur Reduktion der Prozentualen Pflichtteilen kommt, welche grundsätzlich zustehen.

Dir als Ehemann deiner Frau, steht nichts zu auch wenn sie verstorben ist.

Hat der Verstorbene ein Testament, wenn nein, dann erben nur der Lebenspartner und die Kinder des verstorbenen. Da deine Frau verstorben ist, kann ihr Anteil auf eure gemeinsamen Kinder übergehen, aber du bist da draussen.

So hab ich es noch im Kopf, aber es nicht 100% garantieren sondern nur glaube.
Am besten Notar, welcher das verwalten des Erbes bis zur Übergabe an die Erben betreut, ansprechen oder nach der Situation fragen.

Vielleicht gibt es ja ein Testament, in dem steht, wer was bekommt...

Lebt die Ehefrau des Verstorbenen noch?

Neben seiner Ehefrau beerben ihn seine Kinder. Neben seiner Witwe zu 1/2 also dessen lebende Tochter zu 1/4 und die Töchter deiner verstorbenen ersten Ehefrau, die in ihr gesetzl. Erbe als vorverstorbenes leibliches Kind von 1/4 gemeinsam hälftig, zu je 1/8, eintreten.

Diese gesetzl. Erbfolge mag der Erblasser anders geregelt haben und sämtliche v. g. gesetzl. Erbberechtigten auf den dazu hälftigen Pflichtteil in Geld gestzt haben.

Verstarb dein Schwiegervater unverheiratet, verwitwet und ohne anderslautendes Testament, verdoppeln sich die in Abs. 1 benannten Erbquoten seiner Tochter und deiner Töchter.

Mit deinem BT mit deiner zweiten Ehefrau hat dieser Erbfall nichts zu tun; ihr seit beide nicht am Nachlass erbberechtigt.

G imager761

Meine Frau und ich haben ein sog."Berliner Testament" verfasst.

Dieses hat auf den Erbfall des Großvaters keinerlei Einfluss, da es nur die Erbfälle von Ihrer Frau und Ihnen regelt.

Sofern der Großvater nicht selbst ein Testamet gemacht hat wäre die Erbfolge wie folgt. Sofern er zum Todeszeitpunkt verheiratet war, erbt seine Frau 1/4 und erhält 1/4 pauschalen zugewinnausgleich. Der Rest ( bzw. ohne Frau Alles) wird an seine Kinder zu gleichen Teilen vererbt. Sofern eines der Kinder ( wie ihre Frau ) verstorben ist, erben diesen Anteil stattdessen dessen Kinder wiederum zu gleichen Teilen.