Folgen einer nicht-korrigierten Grundbucheintragung bei Tod des Ehegatten?!
Vor weit über zwei Jahren ist mein Vater gestorben. Meine Mutter hat es versäumt, innerhalb dieser Frist das Grundbuch, in dem beide eingetragen sind, kostenfrei umschreiben zu lassen. Jetzt stellt sie sich die Frage, ob das nun noch sinnvoll ist (da es jetzt kostet).
Es gab kein Testament und es gibt bis jetzt keinen Erbschein. Meine Schwester und ich sind bisher sozusagen informell damit einverstanden, dass meine Mutter alles erbt(e). (Würde es also einen Erbschein geben, würde der dann so aussehen.)
Irgendwann wird auch meine Mutter sterben. Die Frage, die sie sich jetzt stellt ist, ob es ein Problem wäre, alles so zu lassen wie es jetzt ist? Gäbe es Nachteile? Wenn wir das Haus erben, ist der wahrscheinlichste Fall, dass wir es verkaufen (und Erlös teilen) würden. Steht dem die Ist-Situation irgendwie hinderlich entgegen? Sonstige Probleme im Erbfall mit der jetzigen Konstellation?
Antworten bitte soweit es geht mit Belegen unterfüttern, "Bauchgefühle" helfen mir hier nicht weiter ;-)
Danke vorab!
2 Antworten
Nachteile gibt es keine. Allerdings müsst ihr als zukünftige Erben eurer Mutter, nach deren Tod, zwei Erbscheine beantragen. Einen nach eurem Vater und einen nach eurer Mutter. Das würde das gesamte Grundbuchberichtigungsverfahren etwas verkomplizieren, weswegen ich euch empfehlenwürde, nun den Erbschein nach eurem Vater zu beantragen und das Grundbuch berichtigen zu lassen. Allerdings wär dann deine Mutter nicht Alleineigentümerin, sondern würde sich den (vermutlich) 1/2 Miteigentumsanteil eures Vaters mit euch in einer Erbengemeinschaft teilen.
Nachteile gibt es prinzipiell keine.
Wenn ihr es aber irgendwann mal eh verkaufen wollt, dann ist es auf jeden Fall ratsam jetzt schon den Erbschein nach deinem Vater zu beantragen. Das bleibt euch nicht erspart, egal ob es in der Familie bleiben soll oder verkauft wird. Die Erteilung dieses Erbscheins kann gut und gerne ein paar Wochen dauern, je nach Arbeitsanfall beim Nachlassgericht. Wenn Ihr dann irgendwann mal verkauft und immer noch keinen Erbschein habt, dann verzögert sich die Angelegenheit für euch und die potenziellen Käufer. Beantragen kann man den Erbschein beim Notar oder Nachlassgericht. Der Unterschied besteht nur bei den höheren Kosten beim Notar, der zusätzlich die Mehrwertsteuer erheben muss.
Damit Ihr euch später Geld spart, würde ich deiner Mutter ein notarielles Testament empfehlen. Wenn ein solches besteht, dann braucht man später keinen Erbschein, der am Ende doppelt so teuer wie das Testament ist. Und dann auf jeden Fall die 2-Jahres-Frist beachten. ;)
Alternativ könnte eure Mutter es euch oder einer von euch schon übertragen, aber das kostet nur unnötig Gebühren, da Ihr es ja nicht selbst bewohnen wollt.
Übrigens: Auch wenn ihr "einverstanden seid", dass eure Mutter nach eurem Vater alles erbt bzw. geerbt hat - so einfach ist das nicht, wie man vielleicht denkt. Da es kein Testament nach deinem Vater gab, ist automatisch die gesetzliche Erbfolge eingetreten. Wenn eure Eltern keinen Ehevertrag abgeschlossen haben (in dem Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart wurde), dann ist eine Erbengemeinschaft zwischen eurer Mutter (zu 1/2) und dir und deiner Schwester (zu je 1/4) entstanden. So wird das dann auch im Erbschein stehen.
Ich erlaube mir die Fragen anstelle von Hufnagl zu beantworten:
Bei der Beantragung eines Erbscheins können wir Kinder uns nicht mehr erklären in dem Sinn, dass unsere Mutter Alleinerbin sein soll?!
Nein, denn die gesetzliche Erbfolge liegt nicht in eurem Gutdünken. Die Erbfolge wäre wie dargestellt.
Wenn dem so ist (also: geht nicht), dann sind wir "technisch" auch Erben des Grundstücks/Hauses; sollte das Grundbuchamt im Zuge der Erbscheinausstellung auf Korrektur des Grundbuches bestehen, würden dann meine Mutter zu 50% und meine Schwester und ich zu je 25% eingetragen?!
Das kommt darauf an, wie deine Mutter und dein Vater eingetragen waren. Die klassische Konstellation ist je ein Miteigentumsanteil von 1/2. Nach der Grundbuchberichtigung aufgrund Erbscheins sähe die Eigentumssituation dann folgendermaßen aus:
Mutter 1/2
Erbengemeinschaft (bestehend aus Mutter, Schwester, dir) 1/2
Und wenn letzterem so wäre, dann wäre mit all Deinen Ausführungen (der Erbschein existiert, Grundbuch wird (auf Anforderung) oder nicht korrigiert, meine Mutter macht ein notarielles Testament) nach dem Tode meiner Mutter eh wieder alles "sauber", da dann meine Schwester und ich wiederum zu 25% Grundbucheintrag + 25% Erbe (50% / 2, wenn das Testament das so in sich hätte) = 50% im Grundbuch stehen würden (wenn wir es in den zwei Jahren korrigieren lassen würden).
Das Grundbuch würde nach dem Tod deiner Mutter und Berichtigung folgende Eigentümer ausweisen:
Erbengemeinschaft (bestehend aus Schwester, dir) 1/2
Erbengemeinschaft ( bestehend aus Erbengemeinschaft nach deiner Mutter (bestehend aus Schwester, dir), Schwester, dir) 1/2
Danke für die detaillierte Antwort. Nur kurz zu absoluten Klarstellung:
Bei der Beantragung eines Erbscheins können wir Kinder uns nicht mehr erklären in dem Sinn, dass unsere Mutter Alleinerbin sein soll?!
Wenn dem so ist (also: geht nicht), dann sind wir "technisch" auch Erben des Grundstücks/Hauses; sollte das Grundbuchamt im Zuge der Erbscheinausstellung auf Korrektur des Grundbuches bestehen, würden dann meine Mutter zu 50% und meine Schwester und ich zu je 25% eingetragen?!
Und wenn letzterem so wäre, dann wäre mit all Deinen Ausführungen (der Erbschein existiert, Grundbuch wird (auf Anforderung) oder nicht korrigiert, meine Mutter macht ein notarielles Testament) nach dem Tode meiner Mutter eh wieder alles "sauber", da dann meine Schwester und ich wiederum zu 25% Grundbucheintrag + 25% Erbe (50% / 2, wenn das Testament das so in sich hätte) = 50% im Grundbuch stehen würden (wenn wir es in den zwei Jahren korrigieren lassen würden).
Danke vorab & liebe Grüße!