Erbschaft nach Insolvenz?

4 Antworten

Nach erfolgreichem Ablauf der Wohlverhaltensphase erhält ein Schuldner nach seinem Insolvenzverfahren eine Restschuldbefreiung. Damit sind zwar die Schulden nicht weg, aber Gläubiger können diese nicht mehr durchsetzen.

Eine Erbschaft nach Erteilung der Restschuldbefreiung muss also nicht für die früheren Schulden verwendet werden, das würde ja den Sinn des Insolvenzverfahren ad absurdum führen. 

Einzig Steuerschulden können auch nach einer Insolvenz eingefordert werden, wenn ersichtlich ist, dass der Schuldner unverhofft zu Mitteln gekommen ist, die das Begleichen der Steuerschuld ermöglicht. 

Mit der Restschuldbefreiung ist die Insolvenz rechtlich erledigt. Sprich wenn der Erblasser nach den Beschluss über die Restschuldbefreiung erfolgt ist, haben die Insolvenzgläubiger keinen Zugriff auf die Erbschaft.

heisst 6 jahre insolvenz und 3 jahre auslaufphase

Eine Auslaufphase gibt es hier in rechtlichen Sinne nicht, es ist nur so, das die Forderungen und die Insolvenz 3 Jahre nach Erledigung komplett aus der Schufa gelöscht werden. Bis dahin erhält z.B. eine Bank die bei der Schufa anfragt, die Informationen das es eine Verbraucherinsolvenz gegeben hat.

kann man dann noch belangt werden ?

Belangt kann man nur werden, wenn man ein Erbe während der Wohlverhaltsphase verheimlicht.

Ich dachte immer, dass wenn das Verfahren abgeschlossen ist, es eben abgeschlossen ist...

Dafür wirst du auch nie wieder Verträge machen dürfen...

Aber, frag dich bitte lieber bei offiziellen Stellen nach ;)

Topotec  18.12.2016, 06:04

Das ist falsch! 

ichweisnix  18.12.2016, 09:19

Dafür wirst du auch nie wieder Verträge machen dürfen...

Das ist völliger Blödsinn.

Nach abgeschlossener Insolvenz wird diese noch 3 Jahre bei der Schufa und anderen Auskunftsdateien gespeichert. Das bedeutet das man bei einer Schufaauskunft eben diese Information bekommt.

Ich denk mich mal so unfachmännisch rein. Jemand hat eine Insolvenz hinter sich. Meistens sind solche nicht immer pleite,wie viele meinen. Dann bekommt dieser "jenige" privat etwas Geld(?) und Haus. Wieso belangt werden? Höchstens aus diesem Erbschaftsgeld,falls es so ist,könnten die Schulden aus der Insolvenz beglichen werden/müssen. Erbschaftssteuer,das ist evtl. der Knackpunkt....aber hin und her....gehe zum Notar....