Couch Reklamation

6 Antworten

Die Garantie übernimmt IMMER das Geschäft,welches die Waren verkauft, egal ob der Lieferant pleite gegangen ist.

Nur der Hersteller/Importeur kann eine GARANTIE geben. Der Händler ist zur Gewährleistung verpflichtet.

@Regenmacher

kommt fast auf das selbe raus

Also das mit der Gewährleistung ist richtig: 2 Jahre ab Lieferung, innerhalb 6 Monate geht man automatisch von Mangel aus, ab Monat 7 Beweisumkehr - d.h. DU musst den Mangel nachweisen. Aber: In dem Fall ga es bereits eine Nachbesserung. Wenn da nix von Kulanz und ohne ANerkennung einer Rechtspflich steht, hast du ein Druckmittel - denn die ausgeführte Reklamation und jetzt gleichen Mängel, das ist ein Eingeständnis eines Fertigungsmangels. Das der Hersteller Pleite ist ist nicht dein Problem, es ist das Problem des Händlers und er trägt eine gewissen Mitschuld, da sie die Preise drücken und drücken und dem Hersteller nix mehr übrig bleibt. Zudem hat der dem händler fir Kosten für die Nachbesserung garantiert belastet - also von einer Rechnung gleich einbehalten - machen die immer so. Also kein Mitleid mit dem Händler - er hat an dem Deal bisher nur verdient! ALso: Mach ihm klar das es dir egal ist ob der Hersteller Pleite ist - denn der HÄNDLER idt dein handespartner - nicht der Hersteller. Und der HÄNDLER hat die Reklamation als berechtigt anerkannt (auch wenn Hersteller Kosten getragen hat - das kann dir egal sein). Und der Kundendienstler hat dir gleich zu verstehe gegeben, das er für diese Rep. keine Gewährleistung übernimmt - wohlwissend es ist ein Murksteil. Vielleicht hats ja noch die Kopie von seinem Kundendienstbericht - ich vermute mal es war jemand von POS?. Und genau damit gehst du zum Händler: Nun suchst du dir zuallererst ein neus SOfa aus. Schau auf QUalität -nicht so sehr auf Preis. Lass dir vom Verkäufer ein Angebot schriftlich geben - und zwar nicht nur auf nen Schmierzettel, sondern auf einem Wisch wo die Firmendaten drauf stehen! So und dan gehste wieder heim und rufst den Filialleiter an und sagst ihm du möchtest in dieser Woche einen Gesprächstermin um die Kuh emdlich vom Eis zu bringen. Und nun lässt du die Katze aus dem Sack: Sag ihm klipp und kla das du sein Angebot mit 20% zwar zu schätzen weisst, aber es ist unakzeptabel. Mach ihm klar: Die Pleite seines Lieferanten ist dir wurscht, denn er ist ja dein Geschäftspartner - nicht der Hersteller. Nun verhandle über einen größeren nachlas. 40% dürften es sein. Soviel verlange auch. Mach ihm kalr: Die Reparatur ist ein Schuldanerkenntnis eines Mangels - leg ihm das Protokoll des Kundendienst vor. Sag ihm, du bist auch gerne dazu bereit die Couch von einem Sachverständigen für industriell geschaffene Polsterwaren begutachten zu lassen und dann Klage einzureichen (sei dir klar darüber - wenns soweit kommst zahlst du den Sachverständigen, es wäre ein Privatgutachten und der Richter wird es unter Umständen nicht anerkennen und ein neues in AUftrag geben - am Schluss zahlt der Verlierer die ganze Zeche !) Ich denke mal das der Händler jetzt einknickt und dir einen höheren Nachlaß für Neukauf einräumt-sei nicht zu bescheiden ! Dann latsche mit dem Knilch durchs Möbelhaus und such dir ein objekt der Begierde aus - natürlich das zuvor ausgewählte :-) und lass dir nen Preis geben. Ist er identisch mit dem zuvor angebotenen-dann ok - aber vermutlich wurde er schön längst umgezeichnet weil mal wieder eine "Rabattaktion" läuft. Na dann holst eben den Trumpf aus dem Ärmel udn blätterst ihm das Angebot auf den Tisch :-) dann wird er entweder rot oder blass oder fasungslos und ist a bissl stinig - was dich wiederum zu einem seeehr breiten Grinsen veranlasst und zur Frage: Was machen wir nun?? Lass dich net belatschern - von wegen Teuerung etc - die Preise sinken! Zickt er - mach Druck. Oder lass dir ggf - wenn er dazu bereit ist (er muss es nicht) einfach einen nachlaß von 40-50% auf den kaufpreis des alten Sofas in Cash auszahlen und kauf deine Couch woanders - aaaaaber pass auf - alle händler sind Gangster - rabatt Rabatt das lass dir sagen wird vorher immer erst draufgeschlagen.

Das sehe ich auch so - halte dich an das Möbelhaus, das dein Vertragspartner ist

Da hast du ganz schlechte Karten, weil der Händler nur zur gesetzlichen Gewährleistung, aber nicht zur Garantie verpflichtet ist.

Und Gewährleistung bedeutet, dass im ersten Halbjahr der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Dann muss der Händler nachbessern, oder er gibt Ersatz oder er nimmt die Couch zurück.

Ab dem siebten Monat musst du beweisen, dass die Couch schon beim Kauf kaputt war und das ist nur mithilfe eines Anwaltes oder einer Verbraucherzentrale möglich.

du hast einen vertrag mit dem möbelhaus und nicht mit dem lieferanten... lass dich nicht verar...