Kfz-halter bei Insolvenz

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Du darfst mit den pfändungsfreien Einküften machen was du willst.-da Fragt auch keiner, nach Bedarf o.ä. das is ja nicht Hartz 4.- Man hat z.B. als Alleinstehender, ohne Unterhaltsverpflichtungen n Selbstbehalt von mindestens 989€.-Wenn n Facharbeiter z.B. 1500€ Netto verdient, müsste der ca. 350€ abführen.-das wären dann 1150€ pfändungsfrei.- Dazu kämen noch Urlaubs u Weihnachtsgeld, Schichtzulagen, Überstundenzulagen, Spesen, Vepflegungsmehraufwand, Fahrtkosten usw. die ganz o. Teilweise pfändungsfrei sind.-Man muss das passend mit den Chef vereinbaren u. der Chef muss geschickt buchen, dann ist das ganz offiziell u. legal.- Wenn der Insolvenzschuldner dann noch bescheiden lebt, kann der aus seinem pfändungsfreien Einkommen sogar ansparen.- Der Inso-Schuldner kann mit seinem Geld machen was er will wenn der ne Bank findet, die ihm z.B. n Kredit gibt, geht auch das, wenn der artig zurückzahlt.- Der kann sich v. seinem pfändungsfreien Einkommen theoretisch also auch 5 Autos kaufen, wenn der will.-

Hallo,

ein angemessenes Fahrzeug um seiner Arbeit nachzugehen ist kein Problem, sollte ein PKW sein, der im Wert passt.

Beim 2. Fahrzeug liegt schon fast vermögen vor und der Verwalter könnte denken, das man hier was zu Geld machen kann.

Daher würde ich, um Unstimmigkeiten zu vermeiden den 2. PKW auf eine 3. Person deines Vertrauens zulassen.

Sonnige Grüße

Können kann man vieles. Nur werden dich deine Gläubiger fragen, wo plötzlich das Geld herkommt, das du ja angeblich nicht hast.

Die Gläubiger sind ja auf ein Stillhalteabkommen oder sogar auf einen teilweisen Verzicht ihrer Forderung eingegangen. Da kann dir natürlich passieren, dass die sagen: "So nicht".

Grundsätzlich hat die Zulassung, die ja beispielweise für das Kind, dem der Wagen zu eigen ist und das auch dmait fährt zu geringeren Versicherungsprämien führt, nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun. Bei einer Insolvenz würde ich aber die Finger davon lassen! Es entsteht in jedem Falle Erläuterungsbedarf!

Bei einem Fahrzeug wird dir wohl keiner Ärger bereiten, solange es nicht irgendein teures Auto ist. Bei mehreren Autos stellt sich dann schon die Frage, wie du dir das leisten kannst.