Erbrecht, Erbermittler, Erbeserben - geht das mit rechten dingen zu?

11 Antworten

Grundsätzlich handelt es sich hierbei um ein Angebot der Ahnenforschung. D.h. sie kann das Angebot annehmen oder ablehnen. Lehnt sie ab, hat sie gegenüber der Ahnenforschung keine Rechte und Pflichten.

Das heißt, sie muß die Ahnenforschung nicht bezahlen, muß allerdings selbst die Verwandschaft zum Erblasser gegenüber den Nachlassgericht darlegen. Sprich sie muß zu den entsprechenden Standesämtern und die Auszüge mit den entsprechenden Geburtseinträgen holen.

Sie kann ebenfalls auf das Angebot eines anderen Ahnenforschers warten. Ein wenig zu warten ist hier durchaus sinnvoll.

Hier kommt es darauf an, was man will. Will man möglichst unkompliziert und schnell an das Geld kommen, ist das Angebot der Ahnenforschung durchaus sinnvoll. Will man möglichst viel Geld und ist bereit selbst Zeit und Aufwand zu investieren, kann man das Angebot natürlich auch ablehnen und sich selbst "auf die Suche" machen. Was sinnvoll ist hängt natürlich stark davon ab, wieviel man selbst schon weiß.

Nachdem laut Kontoauszug bereits 85.000€ nur an Erbschaftssteuer gezahlt werden mussten finde ich das ziemlich hoch...

Dann gibt es vermultich schon einen anderen Erben. Oder der Erblasser hat selbst geerbt. Die Erbschaftssteuer ist nämlich eine persönliche Steuerschuld des Erben. Bei der Berechnung der Steuer werden wird das Hornorar als Erbfallkosten vorab abgezogen.

Seit wann wird Erbschaftssteuer vor Feststellung / Auszahlung an Erben fällig?

Sorry ..... das ganze erscheint mit persönlich fragwürdig.

Wer sind die anderen genannten Personen ..... diese sollten Deiner Schwiegermutter zumindest teilweise namentlich bekannt sein.

Immobilien .... Einsicht ins Grundbuch nehmen.

Also, für mich hört sich das keinesfalls seriös an. Ich würde auf jeden Fall die Finger davon lassen. Oder zum Nachlassgericht beim Amtsgericht gehen und dort nachfragen bzw. Brief dorthin schreiben. Wenn es wirklich diese entfernte Verwandte geben sollte, dann wäre das Amtsgericht auf Euch zugekommen und kein Ahnenforscher, der horrende Gebühren abhaben will.

Ich würde erstmal versuchen herauszufinden, ob der angebliche Anwalt vom Absender des Briefes auch ein echter Anwalt ist.

Für mich klingt das sehr dubios.

Die Erbfolge wird vom Nachlassgericht bestimmt und nicht durch Ahnenforschung.
Es könnte sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch  handeln. Vielleicht mit dem Schreiben mal zur Polizei gehen.

Auf jeden Fall erstmal nichts unterschreiben oder bezahlen.
Notfalls das Schreiben auch von einem Anwalt oder Notar überprüfen lassen. 

Sie sollten die Gebührenvereinbarung nur mit der ausdrücklichen Bedingung unterzeichnen, dass die Gebühr nur und erst nachdem bezahlt werden muss, wenn ein Erbrecht der Sxchwiegermutter rechtswirksam festgestellt und ihr der ihr zustehende Anteil unwiderruflich und bedingungsfrei ausgezahlt bzw. übertragen worden ist. Wwenn der Anwaltr sich darauf nicht einklässt, ist zu vermuten, das die Sache unseriös ist.