Kann ich meinen Sohn mit einer Vollmacht beim anwalt vertreten

3 Antworten

Mit einer Generalvollmacht kannst Du jegliche Rechtsgeschäfte (auch Klage einreichen z.B.) durchführen. Ausnahme sind nur solche, die bestimmte Formerfordernisse voraussetzen, Z.B. Grundstückskauf etc.

Mit dieser Vollmacht kannst Du Deinen Sohn in allen Angelegenheiten vertreten, auch gegenüber einem Rechtsanwalt. Einzige Ausnahme: Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte (Testament, usw.).

Ja, zweifelsfrei