Notar - Vorab Geld einbehalten vor Rechnungsstellung?

3 Antworten

Geht es auch mit etwas mehr Informationen?

Der Notar macht erst weiter, wenn er seinen vollen Rechnungsbetrag erstattet hat.

Sorry, war zu schnell mit der Entertaste bevor ich meine Frage eingestellt habe....

@Felidae1967

:-) eine Rechnung muss er euch noch schreiben.

Den angeforderten Betrag müsst ihr auch erstmal bezahlen oder entsprechend Rechtsbehelf dagegen klagen.

Daher ist der Weg der einfachste für alle Beteiligten.

Was er hat behält er ersteinmal, die Rechnung schickt er hinterher. Wo ist das Problem zahlen müsst ihr eh. So gehts einfacher

Wenn es dir so gegen den Strich geht, Schickt er erst die Rechnung, wartet dann ne Wochen, ziehst vom Erbe ab und überweisst den Rest.

Oder er machts gleichzeitig, der Schalk

Was heisst "wenn es Dir gegen den Strich geht" ? Meine Frage war lediglich: Darf er das einfach machen? Das es für ihn der sichere Weg ist, sein Geld zu bekommen ohne das ihm jemande die Zahlung verweigert...ist mir schon klar. Aber darf er das?

@Felidae1967

Warum sollte er das nicht machen. Hättest du ausgemacht das er dein Geld erst überweisen muss bevor er die Rechnzng stellt und abzieht, hättest du einen Anspruch. So kann er dein Geld solange behalten bis er dir ne Rechnng stellt. Da es sich nur um ein paar Tage handelt, kannst du dagegen nicht viel machen.
Bis du eine Mahung mit Frist schreibst, hat er dir die Rechnung und dei Geld geschickt....
Das ist wie, darf ich an der Supermarktkasse aus dem Cola trinken das ich sogleich zahle - NEIN

Hallo,

das ist die übliche Vorgehensweise.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung