Hausverkauf bei Erbengemeinschaft mit Vollmacht

2 Antworten

du kannst dich fast überall vertreten lassen, auch völlig grundlos

du kannst gut zeit an dem termin haben, nur halt keine lust

außer bei höchstpersönlichen rechtsgeschäften, sind aber sehr, sehr rar

da geht es aber

geh direkt zu dem notar, wo der verkauf ist und gib das da zur niederschrift

Wenn ein Erbe zum Termin des Hausverkaufs persönlich nicht erscheinen kann, besteht die Möglichkeit, einer dritten Person eine Vertretungsmacht zu erteilen, so dass diese das entsprechende Rechtsgeschäft abschließen kann. Die Vollmacht sollte notariell beurkundet werden, damit diese anerkannt wird.

Erst mal vielen Dank für Eure schnellen Antworten und entschuldigt wenn ich evtl. Formfehler begehe, bin nicht so Interneterfahren. Mein Problem ist,meine 4 Kinder und ich sind seit kurzem eine Erbengemeinschaft. Eines der Kinder will eine der Wohnungen kaufen. Ein Kind wohnt weiter weg ( in Deutschland ) und will nicht zum Verkaufs-Ort zum Notar kommen. Muß dieses Kind eine Vollmacht bei einem Notar an ihrem Wohnort sich ausstellen lassen? Dies wäre für dieses Kind problematisch, da es beruflich stark beansprucht ist und somit ein Abwicklungsproblem wäre. Welche Möglichkeiten für eine Vollmachtserstellung gibt für diesen Fall sonst noch? Vielen Dank

Erst mal vielen Dank für Eure schnellen Antworten und entschuldigt wenn ich evtl. Formfehler begehe, bin nicht so Interneterfahren. Mein Problem ist,meine 4 Kinder und ich sind seit kurzem eine Erbengemeinschaft. Eines der Kinder will eine der Wohnungen kaufen. Ein Kind wohnt weiter weg ( in Deutschland ) und will nicht zum Verkaufs-Ort zum Notar kommen. Muß dieses Kind eine Vollmacht bei einem Notar an ihrem Wohnort sich ausstellen lassen? Dies wäre für dieses Kind problematisch, da es beruflich stark beansprucht ist und somit ein Abwicklungsproblem wäre. Welche Möglichkeiten für eine Vollmachtserstellung gibt für diesen Fall sonst noch? Vielen Dank