Erbe vor Stiefmutter/ Ehefrau schützen?
Hallo,
ich bin seit 10 Jahren mit meiner Frau , 2. Ehe verheiratet. Leider musste ich erkennen, dass die Frau mich nur des Geldes wegen geheiratet hat. Mitgebracht hat sie nichts in die Ehe. Arbeiten ging sie nie. Alles ist also von mir erwirtschaftet. Beiden haben wir eine erwachsene Tochter aus erster Ehe. Ihre ist sehr geldgierig, auch ihre Schwester. Jetzt möchte ich einen Teil von meinem Geld in Sicherheit bringen, so dass im Falle mir würde was passieren, dass meine Frau zwar ihren Pflichtanteil bekommt, aber eben nicht von allem. Das was ich weg schaffen möchte, soll ohne dass es die anderen wissen meine Tochter und mein Enkel bekommen. Ich möchten ihnen aber das Geld jetzt noch nicht geben. Was kann ich gun, um selbst noch drüber bestimmen zu können, so lange ich lebe, es aber vor meiner Ehefrau in Sicherheit zu bringen. Erst dachte ich an ein Bankschließfach, aber da darf ja meine Tochter nach meinem Tod nichts mehr entwenden. Ein Sparkonto mit Sperrvermerk???
10 Antworten
Leider ist Dein Sachverhalt sehr kurz geraten.
Man kann nur vermuten, dass Du Kind eines Mannes bist, der nochmal geheiratet hat.
Die Stiefmutter hat als Ehefrau ein gesetzliches Erbrecht gem. §§ 1371 + 1931 BGB auf insgesamt 50 % des Erbes. Die anderen 50 % gehen an die Kinder.
Der ERblasser, hier Dein Vater, könnte die Ehefrau auf den Pflichtteil setzen (wäre dann 1/2 des gesetzliches Erbe, also 25 %).
Völlig vom Erbe ausschließen geht nu durch Schenkung, oder vertraglich, wenn die Ehefrau mitmacht.
Du irrst- er ist der Mann und Vater einer Tochter aus seiner ersten Ehe.
Warum schenkst du nicht zu Lebzeiten? Da kann niemand etwas dran ändern.
Alle zehn Jahre sind 400.000€ Steuerfrei für deine Tochter und 20.000€ für dein Enkelkind.
Zusätzlich kannst du deine Frau enterben, somit hätte sie nur Anspruch auf den Pflichtteil. VORSICHT der Pflichtteil muss in Geld ausgezahlt werden, also eventuell müssen die Erben etwas unter Wert verkaufen um den Pflichtteil aufzubringen.
Du könntest dein Vermögen in eine Privat Stiftung einbringen, so wie Herr Albrecht es getan hat. Ist nicht steuerbegünstigt, wie es eine gemeinnützige Stiftung wäre, aber es schützt DEIN Vermögen nach deinem Tod.
Du könntest Tochter und Enkelkind regelmäßig auf Bildungsreisen schicken und diese bezahlen, du könntest das Studium des Enkelkindes bezahlen etc.
Dein Vater kann in seinem Testament festlegen wer was erben soll. Dir Steht aber egal was dein Vater für ein Testament hat ein Pflichtteil zu. Wenn deine Stiefmutter mit deinem Vater verheiratet ist steht ihr auch ein Pflichtteil zu.
wasrum läßt du dich nicht scheiden? Dann wird zwar euer Zugewinn geteilt, aber danach bekommt deine Tochter alles. Dann ist auch dein Alptraum vorbei- warum willst du den Rest deines Lebens neben einer solchen Person verbringen.
Im Trennungsjahr musst du ihr zwar Unterhalt zahlen, aber dann muss sie für sich selbst sorgen. Und unterhalten tust du sie doch die ganze Zeit. 3/7 deines Netto steht ihr zu. Kannst du dir ausrechnen.
Welche Frage hast du genau dazu?
Ich vermute mal, du willst die Stiefmutter aus dem Erbe raus haben. Wenn die Eltern verheiratet sind, steht der Stiefmutter ein Pflichtteil zu. Zumindest von dem Erbteil, der während der Ehe "erarbeitet" wurde. Andere Dinge können evtl. über das Testament geregelt werden.
Bitte lass dich zu diesem Thema professionell beraten. Erbrecht ist ein sehr komplexer Bereich mit vielen Fallen. Wenn man da was falsch macht, kann es am Ende sehr teuer werden.