Erbe überschreiben (Türkei)?

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Wenn ich mich recht erinner, bedürfen auch in der Türkei Grundstücksübertragungsverträge der notariellen Beurkundung oder öffentlicher Beglaubigung. Ob diese das türkische Konsulat durchführen kann, weiß ich nicht. Am besten frägst du dort einmal nach. Das geht aber natürlich nur, wenn du bereits geerbt hast.