Auszahlung von Geschwistern in der Zugewinngemeinschaft?

1 Antwort

Lebzeitige Schenkungen fallen bei der Zugewinngemeinschaft in das Anfangsvermögen des Beschenkten (sofern der Schenker nicht etwas anderes festlegt). Da sich der Zugewinn als Differenz von End- und Anfangsvermögen ergibt, führt ein Geschenkt a priori zu keinen Zugewinn. Wertsteigerungen und Verluste beeinflussen allerdings den Zugewinnausgleich.

Vielen Dank, das hilft mir schon viel weiter!