Erbe ausschlagen - darf man nie wieder ein anderes Erbe annehmen?

9 Antworten

Das hast Du so falsch verstanden. Wenn Du erklärst, dass Du dieses Erbe nicht annimmst, dann bekommst Du nie etwas von dem Verstorbenen. Egal, was es ist!

Wenn jemand anderes verstirbt und es Dir testamentarisch hinterlässt oder Du wieder auf das Erbe Anspruch hättest, dann ist das ein ganz neuer Fall, bei dem Du wieder vor der gleichen Entscheidung stehen wirst. Du kannst es dann wieder ausschlagen oder annehmen - egal, was in der Vergangenheit einmal war.

Ja, natürlich darf man ein anderes Erbe annehmen. Jedes Erbe ist ein eigener Vorgang, deshalb findet sich im Gesetz dort nichts.

Es ist sogar möglich, ein testamentasiches Erbe auszuschlagen, und das gesetzliche Erbe anzunehmen. (Sofern man dann gesetzlicher Erbe wird.)

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1948.html

Nein,das stimmt auf keinen Fall!!Schlag das Erbe aus und gut ist.Falls du wieder als Erbe eingesetzt wirst und diesmal keine Schulden erben sollst,kannst du das natürlich annehmen.

Ich glaube dem ist nicht so. Ich würde die Finger von dem Erbe lassen. Es sei denn, du bist noch nicht Volljährig. Dann bekommst du vom Amt einen Vormund und der darf ins Erber gucken und sagen ob und wenn ja, wie viel zu holen ist.

das zählt nur für die eine person, lass dir die erbmasse über den notar unterbreiten, um was es sich handelt