Erbe ausgeschlagen, wer bekommt das Pflegegeld?

2 Antworten

Das Pflegegeld steht rechtlich dem Pflegebedürftigen zu.

Da es ja anscheinend innerfamiliäre Unstimmigkeiten gibt, habt ihr das Erbe ausgeschlagen.

Somit geht das Gesammte Erbe ersteinmal auf den Nachlassverwalter

( du nennst Nachlasspfleger) in Treuhand.

Dieser hat mit einer pflegerischen Versorgung nichts zu tun. Dem gehört das Erbe auch nicht.

Dieser Nachlassverwalter wird nun weitere Erben versuchen ausfindig zu machen. Findet er welche und die nehmen das Erbe an, so habt ihr pech gehabt.