Erbe ausgeschlagen, trotzdem Post von der Bank?

7 Antworten

Einfach eine Kopie der Erbauschlagung hinschicken und sie auffordern, dich nicht weiter zu belästigen, sonst würdest du einen Anwalt nehmen. Die Drohung sollte reichen und der Nachweis.

Warum denn gleich mit dem Anwalt drohen ? Es genügt doch wirklich der bloße Hinweis auf die Erbausschlagung; entweder hat die Bank das übersehen und muss sich jetzt "schämen". Oder sie versucht ganz einfach, den Fragesteller als neuen Kunden zu gewinnen. Das wäre ja auch nichts Unredliches oder was Anlass gäbe, mit dem "Anwalt" zu drohen. Übrigens: Der würde Geld des Fragestellers kosten, auch wenn er nur drei Zeilen an die Bank schriebe. Das soplltest du ihm ersparen !

@sergius

Stimmt, du hast recht!

Idealerweise nochmal darauf hinweisen, dass das Erbe ausgeschlagen wurde, ggf. einen Nachweis darüber einreichen. Sonst wird die Bank sich immer wieder melden.

Du hast sicher ein offizielles Schreiben vom Amtsgericht, dass die Ausschlagung des Erbes bestätigt.

Das schickst du in Kopie an die Bank, und fertig.

Hast Du das Erbe auch formell richtig vor Gericht ausgeschlagen? Dann müsste es doch was schriftliches dazu geben?

die Erbausschlagung war hoffentlich beim Amtsgericht und nicht nur bei der Bank. Dann einfach nicht reagieren.