Erbausschlagung minderjähriger Kinder erfoderlich?

5 Antworten

Durch die Ausschlagung der Tochter rutschen deren Kinder in der Erbfolge nach. Die Ausschlagung für die Kinder kann gleichzeitig miterklärt werden, allerdings muss der Vater mitwirken, wenn beide gemeinsam die elterliche Sorge haben. An Kosten fallen wohl zwei Gebühren an, wobei das Gesetz da nicht ganz eindeutig ist.

Ja Du kannst fristgerecht das Erbe für Dich persönlich ausschlagen, wenn es sich um Schulden handelt, natürlich auch zum Wohle deine Kinder! 

Ob diese Gerichtsgebühren 2 mal oder 3 mal anfallen, ist nicht erheblich, hauptsache Du bekommst Euch in eine schuldenfreie Zukunft! Weil wenn Du ausschlägst, erben die Enkel, welche von ihren Eltern vertreten werden müssen!

1. Die sechs Wochen gelten ab der Kenntnis des Erbfalls, nicht des Todes. Lebt ein Erbe im Ausland, muss der ja z. B. erst ermittelt werden. 

2. B als Tochter von A muss das Erbe schriftlich ausschlagen. Hier bedeutet ansonsten schweigen wirklich Zustimmung, also Erbannahme. 

3. Die Kinder von B und C sind die Enkel von A, aber nicht geschäftsfähig. Dann müssten beide Elternteile als Erziehungsberechtigte für die Kinder (Enkel von A) die Erbschaft schriftlich ausschlagen. 

4. Die ersten drei Punkte kenne ich jetzt nur, weil ich vor ein paar Wochen mein Testament geändert habe; meine Kenntnis ist also so, wie der Notar es erklärt UND ich es verstanden habe. Das sind aber zwei völlig unterschiedliche Punkte. 

5. Ein Anruf beim Nachlassgericht würde aber weiterhelfen. Da aber selbst das Gericht keine Rechtsberatung durchführt / durchführen darf, hilft hier wirklich nur eine Fachberatung durch einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht. 

6. Verlass' Dich NICHT auf das, was hier gesagt wird. Die Materie ist komplizierter als man denkt; denn wie der Notar sagte: "Alles was Laien sagen, ist zu 99,998 % falsch!" Und ich habe gemerkt, dass das wiederum stimmt. 

es betrifft leider 3 Personen, damit könnte die 3-fache Gebühr veranschlagt werden. 

du willst das Erbe ausschlagen, damit wären deine Kinder an deines Statt die Erben

da das Ganze eh entweder beim Nachlassgericht oder über einen Notar laufen muss, fragt am besten dort

willst dir partout das geld für einen anwalt sparen,hm?

wenn dein vater stirbt und es kein testament gibt, bist du ohnehin erst einmal alleinerbin. also zerbrich dir nicht den kopf über ungelegte eier und spare bis dahin geld für eine beratung beim anwalt.

peterobm  30.01.2017, 12:23

SIE will ausschlagen 

grisu2015  12.06.2017, 01:48
@peterobm

Ja, besser lesen! Sie will ausschlagen und dann rücken die Enkel nach! Deshalb ihre Frage!