Bestattungskosten vom Nachlassgericht erhalten?
Hallo, ich habe das Erbe meines verstorbenen Bruders ausgeschlagen. Die Geschwister ebenso. Eltern oder leibliche Kinder gibt es nicht (mehr). Er hat ca. 2000€ hinterlassen. Die Beerdigungskosten habe ich getragen. Kann ich diese beim Nachlassgericht zurückfordern? Danke schon mal für die Rückmeldungen.
8 Antworten
Warum zurückfordern? Es muss zunächst einmal ein Grund für die Forderung vorhanden sein. Aber das Nachlassgericht ist ja kein Goldesel, den man melken kann. Ferner ist es nicht dazu da, Beerdigungskosten zu erstatten. Ich hätte mal gerne gewusst, in welchem Kontext du Deine Frage verfasst hast.
Du sicher nicht. Aber die Frage, ob Du etwas zurückfordern kannst. Das Nachlassgericht verwaltet lediglich den Nachlass, also 2000 € wie Du geschrieben hast. Da Ihr das Erbe ausgeschlagen habt, werden die Vermögenswerte an die nachfolgenden Erbfolger des Erblassers ausgezahlt. Also ist zunächst einmal nicht davon auszugehen, dass die 2000 € unter Euch Kindern verteilt werden. Somit kannst Du auch keine Teilschuld an den Beerdigungskosten begleichen, die Du ja offensichtlich freiwillig übernommen hast. Das beantwortet wiederum die Tatsache, dass (auch wenn Ihr das Erbe nicht ausgeschlagen hättet) Du nicht alleine das Geld bekämst, oder gar die kompletten Beerdigungskosten. Grundsätzlich ist die Ausschlagung des Erbes unanfechtbar. Es bleibt jedoch zu berücksichtigen, ob Ihr das Erbe vor Auftauchen der Vermögenswerte, oder erst nach Bekanntgabe, bzw Auffinden von Vermögenswerten Durch Euch, ausgeschlagen habt. Somit besteht die Möglichkeit, die Ausschlagung anzufechten.
ihr hättet die Beerdigungskosten aus dem Vermögen bestreiten sollen, anstatt seblbst zu bezahlen. Vielleicht sind aber noch andere offene Posten so dass gar nichts mehr übrig war
Frage nicht ganz verstanden. Der Fragesteller hat offensichtlich die Beerdigungskosten selber getragen. Selbst bei einfachster Einäscherung 4-5000 €.
und du hast meine Antwort nicht verstanden! Ich habe geschrieben, dass sie die Kosten aus dem Bestand des Vaters hätten bezahlen sollen. Dazu benötigt man keine Annahme des Erbes und müßte nur die Differenz bezahlen. Eine einfache Beerdigung gibt es ab ca. 1500 EUR
Die Beerdigungskosten müssen immer von den Familienangehörigen bezahlt werden, auch wenn man das Erbe ausschlägt! Daher kannst du auch nichts zurückfordern, sondern nur mit deinen Geschwistern teilen. Alleine wenn man selbst Bedürftig ist, kann man einen Antrag auf Kostenbeihilfe stellen. Alles über Minimalbestattung wird aber nicht übernommen
Die Beerdigungskosten kannst du doch auf deine Geschwister aufteilen. Zurück fordern ist nicht.
Ja die laufenden Kosten auch die für die Beerdigung werden vom Erbe abgezogen.
Nein das geht nicht weiß das zu 100% wegen einem Todes fall in der Familie am 12.10
Ich denke nicht, dass ich den Eindruck erweckt habe, dass das Nachlassgericht ein Goldesel ist. Das Nachlassgericht hat schließlich die Infos über den Nachlass. Ich habe gelesen, dass die Bestattungskosten zunächst aus dem Nachlass beglichen werden. Was passiert denn mit dem Nachlass wenn dieser nicht für die Beerdigungskosten verwendet werden kann?