Eos DID hat einfach eine Lastschrift gemacht.

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EOS darf nur dann abbuchen, wenn eine von dir erteilte Einzugsermächtigung vorliegt. Wenn dies nicht der Fall war, solltest du eine Rücklastschrift bei deiner Bank bzw. im Onlinebanking veranlassen.

EOS wird daraufhin versuchen, dir erhebliche Kosten weiterzubelasten. In diesem Zusammenhang solltest du EOS sodann auffordern, die unterzeichnete Einzugsermächtigung in Kopie vorzulegen. Selbst wenn eine solche Einzugsermächtigung tatsächlich vorliegen würde, dürften nur die tatsächlich entstandenen Rücklastschriftkosten in Höhe von 3,00 Euro weiterberechnet werden. Höhere Kosten sind nur dann akzeptabel, wenn EOS diese entsprechend nachweisen kann (interner Buchungsaufwand etc. ist nicht auf den Kunden weiter zu belasten!).

Es muss nicht immer eine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegen, wenn du am Telefon zugesagt hast, ist das auch eine Erlaubnis zum abbuchen, siehe die ganzen Gewinnspiele die man am Telefon machen kann, da reicht es auch telefonisch. Du kannst 6 Wochen eienr Lastschrift widersprechen, dann werden die aber vermutlich Rücklastschriftkosten geltend machen. Am Besten ist es wenn du dann einfach nicht überweist, da die ja schon abgebucht haben und somit dann ja anscheinend ein "Puffer" entstanden ist.

@malschauen2013

Rücklastschriftkosten liegen je nach Bank bei 3,00 - 8,00 €

Geh zu deiner Bank und lasse das Geld zurückbuchen.

geht das so einfach?

@Silberfrettchen

Ja das geht so einfach. Geht auch per Online-Banking mit zwei Klicks.

Übrigens war es kene gute Idee, mit einer Inkassofirma einen Ratenvertrag zu machen. Pass auf, dass sie dir jetzt keine zusätzlichen Gebühren anhängen.