Darf ich bei Erbausschlagung die wichtigesten Dokumente und Ausweis aus der Wohnung holen?

5 Antworten

Du musst ja nicht selber in die Wohnung gehen, sondern derjenige, der erbberechtigt ist oder ein staatlicher Vertreter können das für Dich tun und die Unterlagen Dir zukommen lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
monalachen83 
Fragesteller
 11.11.2020, 16:15

es ist sonst niemand erbberechtigt. Was für ein staatlicher Vertreter?

Velbert2  11.11.2020, 16:16
@monalachen83

Der Testamentsvollstrecker oder auch ein Notar. Irgendjemand wird sich ja um den Nachlass bemühen. Vielleicht kann das dann auch der Vermieter tun. Jemand wird sich schon finden.

DerHans  11.11.2020, 16:18
@monalachen83

Wenn es sonst keinen Erben gibt, fällt das Erbe ja an den Staat.

Hoegaard  11.11.2020, 16:26
@monalachen83

Das hat er bloß so dahingeschrieben, ohne es selbst zu wissen (Notar als "staatlicher Vertreter", sorry...). Was aber stimmt: der Personalausweis gehört nicht zum Nachlass.

Hoegaard  11.11.2020, 16:27
@DerHans

Die Schulden allerdings nicht, soweit sie nicht vom Nachlass bezahlt werden können.

Eigentlich gilt: "Alles oder nichts"

Aber persönliche Dokumente haben ja keinen finanziellen Wert.

Hoegaard  11.11.2020, 16:13

Du bist nicht Eigentümer deines Personalausweises.

Merlin253  11.11.2020, 16:17

Warum hast Du das gemacht?

Erkundige Dich beim Testamentsvollstrecker, wie Ihr das regelt.

Vielleicht kannst Du mit ihm rein oder er gibt Dir die Sachen.

Ansonsten darfst Du die Wohnung nicht mehr betreten und generell nichts mitnehmen.

Deshalb auch zu Deiner eigenen Absicherung: nur mit Erlaubnis und mit Zeugen rein.

Nicht, dass es nachher heißt, Du hast noch weiteres mitgenommen

PS: das wird aber 100%ig klappen!!

monalachen83 
Fragesteller
 11.11.2020, 16:13

und wenn ich vor der Erbausschlagung die Dokumente an mich nehme?

Violetta1  11.11.2020, 16:16
@monalachen83

Pass einfach extrem auf, dass s nicht so aussieht, als ob Du da womöglich noch anderes abgreifst.

Deshalb: Erlaubnis/ Zeuge

Oder falls Testament eben noch ‚offen‘.. rein (s.o.), nehmen, raus.

Aus die Maus.

Wichtig ist , dass es nicht so wirken kann, als ob da was komisch läuft

Alles Gute für Dich!

BVBDortmund  11.11.2020, 16:17
@monalachen83

Wie Du willst, Du mußt den Wert des Nachlasses ja feststellen, mit Nachlassgericht, Finanzamt und ...

eigene Recherchen.