Entschädigung wegen Nicht-Bewohnbarkeit der eigenen Whg

10 Antworten

Als erstes muß festgestellt werden in welchem Rahmen die Wohnung nicht bewohnbar ist und warum. Sollten dann tatsächlich so gravierende Mängel vorhanden sein was ein wohnen unmöglich macht, kann dein Freund die Miete um 100% mindern und die eingesparte Miete nutzen anderweitig zu wohnen und die Kosten davon bestreiten...

Das alles muß aber dem Vermieter vorher angezeigt werden...

Ich nehme jetzt mal an, dass es sich um eine Mietwohnung handelt. Da würde ich beim Mieterschutzbund anrufen, dort bekommst Du die richtige Auskunft.

Tabaluga1961  21.01.2011, 19:21

sie schreibt doch ETW

Leider geht aus Deiner Frage nicht hervor, ob es sich um einen Rohrbruch gehandelt hat: denn nur dann kommt dafür die Gebäudeversicherung des Hauses auf(muß der Verwalter für die WEG ordnungsgemäß abgeschlossen haben.) Kosten für eine notwendige auswertige Unterbringung sind in der Regel bis zu einem angemessenen Höchstbetrag auch mit versichert. Natürlich gehört auch die Schadensbeseitigung mit zum versicherten Umfang Voraussetzung ist allerdings, dass der Schaden unverzüglich der Versicherung gemeldet wurde und die Kosten + Folgekosten (also die ganzge Schadensabwicklung) mit der Versicherung abgestimmt ist. Das ist Aufgabe des Hausverwalters

Tabaluga1961  21.01.2011, 19:23

genau - Verwalter muss sich doch äußern und kümmern.

es handelt sich natürlich um vier MONATE, nicht Wochen

Wenn Dein Freund nicht schuldig ist, wer dann? Er kann natürlich Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verursacher geltend machen. Dazu gehören natürlich auch die Kosten, für die notwendige auswärtige Unterbringung. Wenn es keinen Verursacher gibt, hängt es natürlich davon ab, wie Dein Freund versichert ist. Er sollte mal bei der Versicherung vorsprechen und ggf. um einen Vorschuss bitten. Der Hausverwalter haftet natürlich nur, wenn dort auch ein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist.