Versicherungrecht Entschädigung Wasserschaden?

7 Antworten

Habe in meiner Mietswohnung einen Wasserschaden.

Schlecht. Ursache?

Musste deswegen sogar aus der Wohnung ausziehen. Und bin mit meiner Familie (Frau und 2 Kinder) bei meinen Eltern im Einfamilienhaus untergebracht.

Gute Lösung auf Zeit.

Kann ich von der Versicherung des Vermieter so eine Art Entschädigung für meine Eltern verlangen

Nein. Du sparst dir aber die fällige Miete und NK zu 100%.

für den Zeitraum wo wir da wohnen, da ihnen ja Mehrkosten entstehen?

Diee Kosten fallen dir zur Last, und dürften wohl geringer sein als die Miete zzgl. NK, die du in der eigenen Wohnung gezahlt hättest. Wo ist da der Schaden?

NB.: Der Vermieter ist hier - so er den Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt hat - ohnehin nicht haftbar. Solche Kosten würde die eigene HR des Mieters decken - so man denn eine hätte.

Schadensersatz steht dir zu, wenn dir ein bezifferbarer Schaden entsteht.

Da du scheinbar kostenlos bei deinen Eltern wohnst ist dir kein Schaden entstanden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Eltern schreiben ihm doch eine Rechnung. Dann?

@DietmarBakel

Eine Rechnung über was?

"Schadensersatz steht dir zu, wenn dir ein bezifferbarer Schaden entsteht."

@qugart

Verstanden hab das nicht, wenn auf der Rechnung "Ziffern" stehen - was dann?

da ihnen ja Mehrkosten entstehen?

So what ? - die bezahlst Du aus eigener Tasche - denn genannte Wohn- + Nebenkosten sparst Du ja während dieser Zeit in der Hauptwohnung.

Hey Leute zerfleischt mich doch nicht so. Ich bin auf eurer Seite und hasse Godzilla auch. War nur ne Frage ob sowas möglich ist. Danke für die informativen Antworten. Gruß

Nein.

Ich selber zahle übrigens keine Miete für den Zeitraum nur die Nebenkosten.

Da ist doch schon das Geld für den Schadensersatz.

Einen angemessenen Teil der ersparten Miete zahlst Du Deinen Eltern zur Aufwandserstattung und der Rest ist für Dich zum Trost, dass Du nicht in Deiner Wohnung wohnen kannst, bzw. für ggf. Mehrkosten auf dem Arbeitsweg etc.

Die gewährte Mietminderung ist die Entschädigung für die Mieter. Diese Kosten übernimmt dann in der Regel auch die Gebäudeversicherung.

Ein zusätzlicher Anspruch besteht hier nicht. Wenn höhere Kosten durch einen Hotelaufenthalt entstehen (sprich: Hotelkosten sind höher, als die Mietminderung), dann können diese Kosten bei der Hausratversicherung (sofern vorhanden und der Schaden auch versichert) geltend gemacht werden.