Kann ich die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von meinen Eltern ausfüllen lassen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da du bei deinen Eltern zur Untermiete wohnst, können diese auch die Bescheinigung ausstellen. Keinesfalls musst du für sämtliche vorherige Mietverhältnisse das nachweisen. Wobei zu bemerken ist, dass kein Vermieter verpflichtet ist, eine solche zu fordern. Im Umkehrschluss hat kein (neuer) Vermieter Anspruch auf solche Bescheinigung. Was du nachweisen musst, ist dein Einkommen um die Miete bezahlen zu können (hier der Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur). Um des lieben Friedens willen und da du der Sohn bist, werden deine Eltern dir sicher ohne Problem  die Bescheinigung trotzdem zur Vorlage beim Neuvermieter ausfertigen.

DeepNquieT 
Fragesteller
 23.03.2016, 14:44

Okay danke sehr.

Ist das etwa gesetzlich festgelegt das man diese Nachweise nicht vorlegen muss ? Heißt ich könnte es auch verweigern, richtig ?

Aber dann wird wahrscheinlich die Seriösität in Frage gestellt, nehme ich mal an...

DerHans  23.03.2016, 17:38
@DeepNquieT

Wenn der Vermieter einen solchen Nachweis verlangt, musst du ihn auch bringen. Sonst bekommt eben jemand anders die Wohnung.

Gesetz hin oder her

albatros  23.03.2016, 18:13
@DeepNquieT

Dafür gibt es kein Gesetz. Der BGH hat so geurteilt.

bwhoch2  26.03.2016, 08:26

Du meinst also, das wäre eine hilfreiche Antwort? Dann versuch mal mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einen Vermieter zu finden, der dieser mehr Wert gibt, als einem gebrauchten Stück Küchenpapier. Viel Glück!

Ob der Vermieter eine Bescheinigung deiner Eltern akzeptiert, musst du einfach abwarten.

Auf keinen Fall darfst du dich verleiten lassen, unwahre Angaben zu machen. Wenn das dann später doch heraus kommt, kann der Vermieter den Vertrag wegen Täuschung anfechten.

albatros  26.03.2016, 00:37

Die Eltern sind seine  Vermieter, warum also nicht akzeptabel?

Wenn ein junger Mann mit 24 mit einer von den Eltern ausgefüllten Mietschuldensfreiheitsbescheinigung kommen würde, würde ich ihn fragen, ob einer der beiden (Mutter oder Vater) als Mitmieter in den Mietvertrag eintreten würde. Dazu würde ich dann auch noch eine Schufa-Auskunft und Einkommensnachweise von den Eltern geben lassen.

Wenn das dann ok wäre, könnte ich mir vorstellen, die Wohnung an den jungen Mann zu vermieten.

Wenn jedoch der Vater bei der Besichtigung als Alkoholiker erkennbar wäre, würde ich davon Abstand nehmen. Dann könnte das allenfalls noch die Mutter raus reissen, wenn sie selbst arbeiten geht, einen ordentlichen Eindruck macht und das Gefühl vermittelt, dass man ihr vertrauen kann.

albatros  26.03.2016, 00:39

Was soll der Vater bei einer Besichtigung? Schleierhaft. Was ist das für ein Konstrukt das du da im Kopf hast?

bwhoch2  26.03.2016, 08:28
@albatros

@albatros: Das wirst Du kaum verstehen, aber als Vermieter tät ich ja schon wollen, dass sich jeder, der als Mitmieter in den Mietvertrag aufgenommen werden will, auch persönlich vorstellt. Am besten bei der Wohnungsbesichtigung. Das könnte die Chancen des Mieterinteressenten erheblich fördern.

albatros  26.03.2016, 09:47
@bwhoch2

@ bwhoch2, du bist für mich ein Rätsel! Wie kommst du nur drauf, dass der Vater in den Mietvertrag des Sohnes aufgenommn werden soll? Der Sohn will weg vom Vater! Also: Warum soll sich der Vater vorstellen? Der Sohn ist 24, da braucht er keinen "Erziehungsberechtigten" mehr.

bwhoch2  26.03.2016, 13:59
@albatros

@albatros:

Genau deswegen:

Jetzt bin ich auf der Suche nach einer Wohnung, beziehe ALG 1 und suche eine Stelle wo ich meine Lehre weitermachen kann...

Lieber würde ich als Vermieter die Wohnung leer stehen lassen, als unter solchen Voraussetzungen an einen jungen Mann zu vermieten, der mit solchen Voraussetzungen unterwegs ist. Und da bin ich sicher nicht der einzige.

Im Übrigen: Selbst wenn der Sohn vom Vater weg will, könnten sich die Eltern doch überlegen, wie sie ihrem Sohn helfen können. Wenn nicht der Vater, dann vielleicht die Mutter?

Natürlich: Einen Erziehungsberechtigten braucht der Sohn nicht mehr, aber vielleicht Hilfe. Danach sieht es jedenfalls aus. Eltern-Kind-Beziehung endet nie. Jetzt können die Eltern ihm helfen und in einigen Jahren oder Jahrzehnten vielleicht umgekehrt.