Wie viel Grundsicherung?

qrztcx 

Welche Behinderung hast du?

LilaWolke210 
Beitragsersteller
 

Cerebrale koordinienationsstörungen mit ataxie und athethose

qrztcx 

Wie kannst du dann hier posten?

LilaWolke210 
Beitragsersteller
 

Wieso?

5 Antworten

Wenn du alleine wohnst, dann stünden dir als Single derzeit min.432 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt zu + deine angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete und ggf.ein oder mehrere Mehrbedarfe und das ergibt dann deinen monatlichen Bedarf.

Davon werden dann eigene Einkommen dementsprechend angerechnet und der Bedarf dementsprechend gemindert.

Es könnte also z.B. an eigenem Einkommen liegen oder auch daran das deine KDU - nicht angemessen ist und du nun einen Teil selber zuzahlen musst und das Jobcenter aber deine volle KDU - an deinen Vermieter überweist, ansonsten müsstest du ja mehr als nur 340 € im Monat bekommen.

Oder es könnte auch noch eine Rate für ein zinsloses Darlehen für z.B. deine Kaution für die Wohnung abgezogen werden.

Wie alt bist du denn ?

416.-€ ist der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende.

Er ändert sich, wenn der Betreffende in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und/oder andere Quellen hat.

416 € ist der Betrag, wenn man alleine wohnt und ü21 mit abgeschlossener Ausbildung ist.

Wohnt man nicht allein, dann wird dieser Betrag gekürzt, dann sind das knapp 380 € je Person. Ist man unter 21 so ist der Betrag noch kleiner und als Kleinkind liegt das gerade mal bei um die 200 € und ist schon allein durch das Kindergeld fast gedeckt.

Grundsicherung und ALG2 haben beide dieselbe Berechnungsgrundlage. Nur ist das Schonvermögen bei Grundsicherung kleiner als bei ALG2.

Bei ALG2 geht ist man arbeitsfähig, daher will der Staat der Person nicht alles weg nehmen, was diese sich bisher aufgebaut hat.

Bei Grundsicherung ist man nicht mehr Arbeitsfähig und wird es auch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr, daher verlangt der Staat, das man erstmal sein eigenes Vermögen aufbraucht, bevor man Staatliche Gelder bekommt.

Der Regelsatz für Alleinstehende liegt z.Zt. bei 432,- Euro Plus Miete. Warum du nur so wenig bekommst, kann dir nur dein Sachbearbeiter sagen. An der Krankheit oder einer Behinderung liegt es aber sicher nicht.

Bekommst du zusätzlich noch eine Rente ? Die wird natürlich gegen gerechnet.

ich bekomme aber nur 340€

Was steht denn im Bewilligungsbescheid dazu?