Wie viel Grundsicherung?

Welche Behinderung hast du?

Cerebrale koordinienationsstörungen mit ataxie und athethose

Wie kannst du dann hier posten?

Wieso?

5 Antworten

Wenn du alleine wohnst, dann stünden dir als Single derzeit min.432 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt zu + deine angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete und ggf.ein oder mehrere Mehrbedarfe und das ergibt dann deinen monatlichen Bedarf.

Davon werden dann eigene Einkommen dementsprechend angerechnet und der Bedarf dementsprechend gemindert.

Es könnte also z.B. an eigenem Einkommen liegen oder auch daran das deine KDU - nicht angemessen ist und du nun einen Teil selber zuzahlen musst und das Jobcenter aber deine volle KDU - an deinen Vermieter überweist, ansonsten müsstest du ja mehr als nur 340 € im Monat bekommen.

Oder es könnte auch noch eine Rate für ein zinsloses Darlehen für z.B. deine Kaution für die Wohnung abgezogen werden.

Wie alt bist du denn ?

Ich bin 32 Jahre alt

@LilaWolke210

Dann fällt Kindergeld als mögliches anrechenbares Einkommen ja schon einmal weg.

Ist denn deine Miete angemessen und wird diese direkt an den Vermieter überwiesen, hast du zinsloses Darlehen was zurückgezahlt werden muss oder anderes Einkommen ?

@isomatte

Nein habe gar kein Einkommen...

@LilaWolke210

Musst du denn deine Miete selber an deinen Vermieter überweisen und den Abschlag für Haushaltsstrom an deinen Energieversorger und ist deine Miete angemessen ?

@isomatte

Ja ist alles im Rahmen...

@LilaWolke210

Dann verstehe ich es auch nicht !

Lege dann wenn möglich fristgerecht und schriftlich einen Widerspruch ein, sollte das nicht mehr gehen, dann einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X , dazu findest du im Internet Musterschreiben.

416.-€ ist der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende.

Er ändert sich, wenn der Betreffende in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und/oder andere Quellen hat.

416.-€ ist der Regelsatz...

NEIN, 416 € war der Regelsatz in 2018 !

Dann 2x plus 8€ = 432 € in 2020. Nicht nur abschreiben☹️!

416 € ist der Betrag, wenn man alleine wohnt und ü21 mit abgeschlossener Ausbildung ist.

Wohnt man nicht allein, dann wird dieser Betrag gekürzt, dann sind das knapp 380 € je Person. Ist man unter 21 so ist der Betrag noch kleiner und als Kleinkind liegt das gerade mal bei um die 200 € und ist schon allein durch das Kindergeld fast gedeckt.

Grundsicherung und ALG2 haben beide dieselbe Berechnungsgrundlage. Nur ist das Schonvermögen bei Grundsicherung kleiner als bei ALG2.

Bei ALG2 geht ist man arbeitsfähig, daher will der Staat der Person nicht alles weg nehmen, was diese sich bisher aufgebaut hat.

Bei Grundsicherung ist man nicht mehr Arbeitsfähig und wird es auch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr, daher verlangt der Staat, das man erstmal sein eigenes Vermögen aufbraucht, bevor man Staatliche Gelder bekommt.

416 € ist der Betrag..

NEIN, 416 € war der Betrag in 2018 !

Dann 2x plus 8€ = 432 € in 2020. Nicht nur abschreiben☹️!

Ich lebe allein... bekomme aber trotzdem nur 340€

@LilaWolke210

Betreuer bzw. Sozialamt oder JC können dir das bestimmt genau erklären.

Der Regelsatz für Alleinstehende liegt z.Zt. bei 432,- Euro Plus Miete. Warum du nur so wenig bekommst, kann dir nur dein Sachbearbeiter sagen. An der Krankheit oder einer Behinderung liegt es aber sicher nicht.

Bekommst du zusätzlich noch eine Rente ? Die wird natürlich gegen gerechnet.

Nein bekomme keine Rente...

@LilaWolke210

Werden andere Kosten direkt überwiesen, wie z.B. Strom oder ist deine Miete zu hoch ?

@kieljo

Hmmm... das kann sein das das direkt abgezogen wird... nei mir wurde noch nichts abgezogen

...plus gesamte KrankenVersicherung, das sind mittlerweile grob 200€.

@pool56

Nein, die Jobcenter zahlen dafür nur knapp die Hälfte.

@isomatte

Doch Isomatte ! Du bist im falschen Film📽️!

Hier geht es um den Regelsatz der Grundsicherung und die Zusatzleistungen, - nicht um das JC☹️!!!

Das Sozialamt zahlt die vollen 224,92€ an meine BKK ! ICH jedenfalls weiß im Allgemeinen sehr gut wovon ich rede👍😁!

@pool56

Ok, dann Sorry für den Widerspruch !

Ich bin auf der anderen Seite, dachte das es beim Sozialamt nicht anders ist als beim Jobcenter, deshalb habe ich da nicht extra nochmal nachgesehen.

Wenn es bei dir so ist, wirst du ja wissen von was du sprichst, ich lasse mich auch gerne belehren, man lernt eben nie aus.

@isomatte

Entschuldigung angenommen ! Dir sei vergeben☺️. Hatte schon "befürchtet" jetzt bricht wieder eine Wortverdreherei mit anschließenden Beleidigungen los.

Aber du bist zum Glück nicht imager, der Fehlerchen einfach nicht zugeben will. Ich bin ja auch nie vollkommen ...und lerne deshalb auch mit meinen 64 immer gerne dazu, so sollte es sein. ...ach und ich gestehe umgedreht, dass von dir dazugelernt habe, dass offenbar das JC dann nur die Hälfte übernimmt.

Schönen Tag noch

@pool56

Fehler sollte man auch eingestehen können, kein Mensch ist vollkommen, da würde das Leben doch keinen Spaß mehr machen wenn alle gleich wären.

Wünsche ich dir auch.

@isomatte

Seeehr gute Einstellung !

Ich bin sogar so ehrlich, dass ich mir dadurch oft meeehr Arbeit mache. ABER ich fühle mich sauwohl, weil ich nichts zu verbergen habe UND mir NIEMAND an den Karren fahren kann bzw. sollte, weil es sonst mächtig "Echo" gibt.

Noch ein WAHRER Spruch zum Abschluss:

"Das Leben wäre noch schöner, wenn es nicht so oft Leute gäbe die es einem vermiesen wollen."(ist glaube ich nur von mir)

ich bekomme aber nur 340€

Was steht denn im Bewilligungsbescheid dazu?