wie lange dauert es derzeit ca bis ein folgeantrag auf grundsicherung bewilligt wird?

2 Antworten

Sieh im Internet erst einmal nach ob du dazu überhaupt verpflichtet bist und nicht nur den neuen Rentenbescheid zum 01.07.einreichen musst.

Gibst du im Internet einmal ein ,, Folgeantrag SGB - Xll " und lies einmal was du dazu geschrieben steht, müsste ein Beitrag aus dem Jahr 2010 sein, mit Urteil des BSG.

Ansonsten sollte das nicht länger als üblich dauern, je nach Anzahl der Anträge und Personal kann das zwischen 4 - 6 Wochen dauern, kannst auch schon nach 14 Tagen einen Bescheid haben.

Deine Frage ist IRRELEVANT👎!

Du musstest - wie jedes Jahr - deinen Folgeantrag bis zu einem bestimmten Datum dem Sozialamt wieder ausgefüllt und mit den geforderten Unterlagen abgeben. Das Abgabedatum lag ca. 3 bis 4 Wochen vor Wirksamwerden des Folgeantrags.

Die Bewilligung eines zumal nur Folgeantrags dauert doch nicht wegen Corona länger und deine Grundsicherung wird auch weiterhin pünktlich bei dir ankommen.

Die letzte Leistung hast du am Freitag den 31.07.2020 auf dein Konto bekommen und die nächste kommt am Montag den 31.08.2020.

isomatte  05.08.2020, 16:16

Meines Wissens ist das nach einem Erstantrag und Bewilligung gar nicht mehr notwendig, dass hat denke ich schon 2009 das BSG - entschieden.

Bei der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung, ist ein Folgeantrag nicht notwendig, man muss nur einer begrenzten Mitwirkungspflicht nachkommen und das ist die Vorlage des neuen Rentenbescheids jeweils zum 01.07.eines jeden Jahres.

Oder habe ich da irgendwo etwas falsches gelesen ?

pool56  05.08.2020, 17:53
@isomatte

Ja, denke schon, dass du da was verwechselst. Egal.

Ich beziehe SELBER vom Sozialamt Kassel GRUNDSICHERUNG nach SGB12 bei mir ERWERBSMINDERUNG IM ALTER, ist in Wahrheit gelogen, bin voll erwerbsfähig, war Mauschelei (Gefälligkeits""Gutachten"") zwischen Jobcenter und Gesundheitsamt mit dann Abschiebung zum Sozialamt, weil JC merkte, dass ICH nicht jeden Sch... als Arbeit annehme ...und so deren Statistik "versaue". KASSEL mit gut 200.000 Einwohnern ist noch übersichtlich, soll heißen man kennt sich und tief rotgrüner ParteienFilz seit Jahrzehnten spielt auch immer mit herein. Aber mir so Recht😉. Seit 2012, ich damals 56.

...und nun kommt's:

Muss JEDES Jahr FOLGEANTRAG stellen. Ist nur 1 Blatt mit paar Kreuzchen und Mietangabenwiederholung PLUS 3 Monate Kontoauszüge.

GRUND: Vmtl. suche nach Einkommen (dumm wer das gerade 3 Monate zuvor hätte☺️) UND BESTÄTIGUNG durch eigene Unterschrift, dass sich nichts oder was sich geändert hat.

BEARBEITUNGSDAUER: Je nach Bearbeiter zwischen knapp 1 Woche und ü3 Wochen. Daher machen die den Abgabetermin auch immer auf knapp 4 Wochen vor Weiterbewilligungstermin fest.

Den Folgeantrag schickt mir das Sozialamt immer ca. 6 Wochen vor Weiterbewilligungstermin unaufgefordert zu.

Machen aber NICHT alle Sozialämter von sich aus wie ich 'hörte' und auch ich ACHTE selber mit darauf, dass ich den Antrag zu der vorhersehbaren Zeit erhalte. Bei mir Weiterbewilligung zum 1. Februar, ergo erwarte ich das Antragsformular mit Anschrieb kurz vor WEIHNACHTEN oder bis zum Jahresende.

Da die Gemeinden mit ihren Sozialämter weitgehend selbstständig sind, wäre es aber denkbar, dass es auch vereinzelt Sozialämter gibt die z. B. nur alle 2 Jahre einen Folgeantrag haben wollen, SO macht es z. B. die vormalige GEZ (ARD Rundfunk....).

Die BSG-Suche schenke ich mir daher.

isomatte  07.08.2020, 04:38
@pool56

Das mit dem Rundfunkbeitrag ist mir bekannt, bin ja auch im Leistungsbezug.

Habe das nur im Internet gelesen, dass man Leistungen nach dem SGB - Xll nach bewilligtem Erstantrag nicht einfach ablehnen darf, wenn kein Folgeantrag gestellt wird.

Da muss es irgendwie mal eine Klage gegeben haben und das BSG - hat dem Kläger dann Recht gegeben, es müsse ausreichen wenn man dann die Änderung der Rente zum 1.7. jedes Jahr meldet und belegt, wenn es sonst keine Veränderungen in den wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnissen gegeben hat.

pool56  07.08.2020, 15:55
@isomatte

Aha, interessant, da hatte also ein Sozialamt einfach gleich eingestellt weil kein Folgeantrag kam. Obwohl, logisch und verständlich ist das schon, wenn ich davon ausgehe, dass der Bezieher den Antrag zugesandt bekam. Da fehlte dann mindestens die MITWIRKUNGSPFLICHT.

Mir ist vor gut 2hren etwas "Ähnliches" bekannt geworden. Eigenlich wollen die Sozialämter zum Folgeantrag auch offenbar gerne eine jährliche MIETBESCHEINIGUNG. Mein VM antwortete mir nicht ja auf meine E-Mail zwecks Zusendung einer solchen Bescheinigung. Ich bei FolgeantragsABGABE meinen damaligen Sachbearbeiter (sehr guten das kumpelhaften Kontakt gehabt, aber leider im Alphabet ein Zimmer weiter"gerutscht") gefragt, ob denn dieser jährliche neue Mietnachweis überhaupt sein müsse, da sich doch oft jahrelang nix ändert und ich sowieso verpflichtet bin Änderungen zeitnah zu melden.

pool56  07.08.2020, 16:29
@pool56

(mein Tablet zickt rum). Vor gut 2½ Jahren sollte es im 2. Absatz heißen.

Also weiter. Es war der 2. Januar (Antragsabgabe) und der nette SozialamtsAngestellte hatte viel Zeit zum Quatschen. Er gestand mir dann, dass das Sozialamt bzw. wohl die SozialÄMTER gar KEIN RECHT haben überhaupt nach einer Mietbescheinigung zu fragen geschweigedenn eine zu verlangen ! Und er hat das sogar gleich auch noch selber begründet:

Der MIETVERTRAG ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen VM und MIETER und ginge insofern einmal GESCHLOSSEN quasi das Sozialamt als DRITTEN nichts an. Hängt vmtl. eben auch damit zusammen, dass wir sowieso verpflichtet sind selbsttätig mitzuwirken wenn sich etwas ändert.

Immerhin legen sie jetzt meiner Folgeantragszusendung KEINE Mietbescheinigung mehr bei. Ich hatte mich sozusagen im Auftrag des Sozialamtes beim VM "lächerlich" gemacht, denn dem war bestimmt bekannt, dass das Sozialamt kein Recht auf immer neue Mietbescheinigung hat (solange sich nichts ändert am Mietzins ...und dann macht man es ja im Eigeninteresse aller 3 weitgehend Beteiligter).

Isomatte KURZ "kann ich ja nicht", wollte dir das mit KEIN RECHT auf MIETBESCHEINIGUNG nahebringen, FALLS noch nicht bekannt ODER Mal von dir verlangt wird.

Übrigens die Ämter dürfen ja grundsätzlich (vorsichtshalber!😉) keine RECHTBERATUNG machen (wird dir bekannt sein), aber wenn man guten Kontakt hat und freundlich ist, geht sogar das in gewissem Rahmen. Aber war auch DA interessant und TYPISCH, es wird einfach, obwohl klar rechtswidrig, probiert irgendwelche Infos zu "ziehen".

Schönes Wochenende ...mit Eis !

isomatte  08.08.2020, 04:36
@pool56

Genau, sie hatten die Leistungen wegen nicht gestelltem Folgeantrag eingestellt und er / sie hat dann geklagt.

Ob ein Antrag zugeschickt wurde oder nicht kann ich nicht sagen, auf jeden Fall wurde dann laut BSG - nicht gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen, deshalb ja auch dieses Urteil.

isomatte  08.08.2020, 04:41
@pool56

So sieht es aus, außerdem sehen sie ( zumindest im ALG - 2 Bezug ) anhand der Kontoauszüge was monatlich an Miete an den Vermieter geht.

Das wünsche ich dir auch !