Elternsprechtag in der Berufsschule - darf der Ausbilder hingehen?
Für mich ist das Neuland, entschuldigt also bitte, falls die Frage etwas merkwürdig sein sollte.
Unser Azubi hat Elternsprechtag in der Berufsschule. Die Eltern werden - aus Gründen, die hier nichts zur Sache tun - definitiv nicht hingehen. Darf ich als Vertreter des Betriebs hin, ggf. mit entsprechender Vollmacht? Darf die Schule mir überhaupt Auskunft geben oder wäre das datenschutzrechtlich problematisch?
5 Antworten
Es spielt sehr wohl eine Rolle, warum die Eltern nicht kommen. Wollen sie nicht? Vielleicht weil kein Interesse vorliegt? Oder können sie nicht? Müssen arbeiten, sind krank oder verstehen nichts?
Würden sie Dir denn eine Vollmacht ausstellen? Dann nimm diese und geh zum Sprechtag. Du solltest es aber mit Deinem Azubi besprechen.
Mit entsprechender Vollmacht spricht nichts dagegen.
Ja das darfst du
Ja natürlich.
Bei uns heißt das sogar Ausbilder- und Elternsprechtag. Also in erster Linie Ausbilder, nachrangig erst die ELtern ;)
In der Berufsschule geht doch der Ausbilder zum Sprechtag..
So ist es zu mindestens in Hessen.