Elterngeld in der Elternzeit für das 2. Kind (befristeter Arbeitsvertrag)

2 Antworten

Elterngeld bekommst du immer, auch in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Aber das war ja zuvor befristet und wird nicht durch deine Elternzeit verlängert. Wenn das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit endet, wird das Elterngeld trotzdem weiterbezahlt. Aber dein Arbeitsverhältnis verlängert sich nicht.

Guck mal in diese Seite, vielleicht hilft dir die weiter.

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=116890.html#fragment

Klingt das nur so als wenns dir nur drum geht Kinder zu bekommen, dafür Geld zu kriegen und möglichst nicht zu arbeiten? Du kannst ein paar Wochen nach der Geburt arbeiten gehen damit dein Chef Vllt deinen Vertrag verlängert und du dein Kind ein Vorbild sein kannst.