Elterngeld in der Elternzeit für das 2. Kind (befristeter Arbeitsvertrag)
Hallihallo,
ich habe eine Frage die mir bis jetzt noch niemand wirklich beantworten konnte. Eckdaten: befristeter Vertrag bis zum 02.08.2016
Ich bin im 2. Monat schwanger und würde das Kind voraussichtlich am 20.08.2015 bekommen, also mitten in der Zeit der Befristung.
Erste Frage: Kann mein Chef mich mein Chef 4 Monate nach der Geburt einfach kündigen? Wenn ja, wie sieht das dann mit Elterngeld aus? - würde das 'gesamte' Elterneld über ein Jahr nehmen wollen (wären knapp 800€) und 3 Jahre Elternzeit beantragen wollen.
Zweite Frage: Gehen wir davon aus, dass ich nicht gekündigt werde und innerhalb der Elternzeit und der Befristung noch einmal schwanger werden würde. Natürlich wird mein Chef meinen Vertrag auslaufen lassen aber sie sieht es dann mit dem Elterngeld aus
- Wenn ich das 2. Kind vor dem 02.08.2016 bekomme?
- Wenn ich das 2. Kind nach dem 02.08.2016 bekomme?
Ich hoffe irgendwer kann mir bei diesen Fällen helfen
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Elterngeld bekommst du immer, auch in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Aber das war ja zuvor befristet und wird nicht durch deine Elternzeit verlängert. Wenn das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit endet, wird das Elterngeld trotzdem weiterbezahlt. Aber dein Arbeitsverhältnis verlängert sich nicht.
Guck mal in diese Seite, vielleicht hilft dir die weiter.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=116890.html#fragment
Klingt das nur so als wenns dir nur drum geht Kinder zu bekommen, dafür Geld zu kriegen und möglichst nicht zu arbeiten? Du kannst ein paar Wochen nach der Geburt arbeiten gehen damit dein Chef Vllt deinen Vertrag verlängert und du dein Kind ein Vorbild sein kannst.