Wiedereinstieg nach einem Jahr Elternzeit und wieder schwanger. Muss ich meinen Job erst einmal wieder antreten, bevor ich ein Beschäftigungsverbot bekomme?

6 Antworten

Eine Schwangerschaft ist (wie beim 1. Kind) dem AG sofort mitzuteilen....allerdings passiert dir nix, wenn du es nicht machst.

Solltest du Geld vom AG oder der KK haben wollen, macht es Sinn, denen rechtzeitig Bescheid zu geben, damit sie die Zahlungen auch veranlassen können (warum dann nicht gleich).

Beim Elterngeld....es zählt das Einkommen ab März 2017 bis zum Monat vor dem neuen Mutterschutz. Da das keine 12 Monate sind, werden die restlichen aus der Zeit vor dem 1. Kind herangezogen. Das Elterngeld berechnet sich also aus dem Einkommen aus deinem BV vor Kind 1 und dem kommenden BV. Hinzu kommt der Geschwisterbonus von 10% (min 75 Euro).

Zur Berechnung empfehle ich den Elterngeldrechner vom Familienministerium.

Nein, Du musst Deinen Job nicht erst wieder antreten. Wenn Du z.B. arbeitsunfähig bist am ersten Tag nach der Elternzeit, läuft das Arbeitsverhältnis auch "einfach" weiter.

Außerdem bekommt der Arbeitgeber bei einem Beschäftigungsverbot sämtliche Ausgaben von der Krankenkasse erstattet. Lediglich einen Ersatz für Dich muss er finden, also möglichst bald das Verbot ausstellen lassen und den AG informieren.

Ich wünsche alles Gute!

Vielen lieben Dank!!!!

Dein Arbeitgeber wird begeistert sein. Und wenn du ein Beschäftigungsverbot bekommst, dann wirst du wohl nicht wieder arbeiten müssen. Aber du mußt umgehend deinen Arbeitgeber und die Krankenkasse informieren.

Wer dir das sicher beantworten kann ist deine Krankenkasse!

Ruf die an! Dann hast du es sicher! 

Die Frage ist ja auch zB wann du deinen AG informieren musst?!

Du gehst direkt nach Bekanntgabe der Schwangerschaft wieder ins bv. Wegen dem elterngeld kann dich nur die zuständige elterngeldstelle kompetent beraten.