Kann man nach seiner Kündigung noch Elternzeit nehmen oder muss ich diese erst nehmen und kann dann erst gekündigt werden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das müsste klappen. Wenn Dein AG so kulant ist, schnell den Elterngeldantrag losschicken. Die Elternzeit muss beim AG eigentlich spätestens 7 Wochen beantragt werden. Aber darauf wird er ja nun nicht bestehen. Beim Amt gibt es glaube ich keine Fristen, die würden im Zweifel ja auch rückwirkend bezahlen, aber am Besten mal anrufen. Die Bearbeitung geht recht zügig. Nicht vergessen, dass Du immer nur zum Datum der Geburt Elterngeld bekommst. Also wenn das Baby am 5.04. geboren ist, musst Du vom 05.07.-05.09. Elternzeit nehmen, damit Du den vollen Elterngeld Anspruch hast. Das ihr dann parallel in Elternzeit seid, spielt keine Rolle.

Vielen Dank für die Info. Also meine Tochter ist am 20.04. geboren. Dann könnte ich also vom 20.07.2015 - 20.08./20.09. noch Elternzeit beantragen. Ich habe nebenbei noch ein Kleingewerbe. In dieser Zeit darf ich da dann nichts einnehmen oder? Dann wäre es am besten das mein Chef mir dann die Kündigung zum 31.08.2015 oder 31.09.2015 ausstellt?! DANKE!

Theoretisch darfst Du bis 30 Stunden arbeiten in der Elternzeit, aber Deine Einnahmen würden aufs Elterngeld angerechnet. Dann wird es kompliziert. Die Kündigung dann zum 30.09. denke ich. Kannst Deinem Chef ja 11 Tage unbezahlten Urlaub anbieten (Deine Elternzeit endet am 19.09.), falls ihm das zu lang ist.

...soweit ich weiß, MUSST Du zwei Monate nehmen. Nicht am Stück, aber zwei Monate müssen es sein.

@DieMoneypenny

Okay. Dann würde ich mein Kleingewerbe einfach in dieser Zeit ruhen lassen, weil sonst wird es wirklich kompliziert. Hätte auch noch Resturlaub :). Denke das bekomme ich dann hin. Aber mit den 2 Monaten Elternzeit Pflicht hab ich noch nicht gehört. Gut wenn es wirklich so wäre, hätte ich ja noch ein wenig Zeit notfalls dann den 2 Monat zu nehmen :=).

@DieMoneypenny

Würde jetzt dann mal von 20.07.-20.08. gerne den ersten Monat nehmen. Bis wann spätestens müsste dann der zweite Monat genommen werden? Muss ich das bei dem Elterngeldantrag auch schon genau angeben? Vielen Dank für die Hilfe :=)

Sehr gerne. Wenn Deine Frau für 12 Monate Elterngeld beantragt hat, kannst Du auf jeden Fall innerhalb der ersten 14 Monate nehmen. Sollte sie auf 24 Monate gesplittet haben, bin ich nicht sicher, ob Du auch so lange Zeit hast. Du musst nicht gleich angeben, wann Du den zweiten Monat nimmst, allerdings bekommst Du dann erst im zweiten Monat Geld für beide Monate, weil sie ja sicherstellen wollen, dass Du auch wirklich zwei Monate nimmst, wie vorgeschrieben.

 Du meinst sicherlich das::Frau Muster beantragt das Basiselterngeld vom 01. bis 12. Lebensmonat. Herr Muster beantragt Elterngeld Plus vom 13. bis 16. Lebensmonat. Vom 17. bis 20. Lebensmonat des gemeinsamen Kindes arbeiten sowohl Frau als auch Herr Muster im Umfang zwischen 25 bis 30 Wochenstunden. Jeder von ihnen erhält in diesen 4 Lebensmonaten Elterngeld Plus als sog. Partnerschaftsbonus gewährt.

das geht für Kinder die nach dem 1.7. 2015 geboren werden ist gehört zu dem neuen Elterngeld Plus

denn : Für alle Kinder, die bis einschließlich 30.06.2015 zur Welt kommen, gelten die bisherigen Bestimmungen.

http://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html

Da der AG ja sehr entgegenkommend ist, dürfte das funktionieren!

Das Eltergeld steht euch zu. Du kannst die Elternzeit jetzt auch noch nehmen