Während Elterzeit minijob und wieder schwanger

1 Antwort

Beim Elterngeld ist nach wie vor das Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt wichtig!

Zwar werden Mutterschutzzeiten bei der Berechnung ausgelassen. Elternzeit aber nicht (nur Elterngeldbezugszeit).

Es wird fürs nächste Kind also hauptsächlich das Einkommen aus deinem Minijob zählen. Hinzu kommen das Einkommen, welches du nach der EZ erzielst. Ist es nur ein Teilzeitjob, dann eben Teilzeit-Einkommen.