Während Elterzeit minijob und wieder schwanger
Hallo,
ich habe eine frage die ein bisschen komplizierter ist.
Ich bin im Zweiten Jahr Elternzeit und übe seit letztes Jahr September aber einen Minijob bei einem anderen Unternehmen aus.
Jetzt bin ich wieder Schwanger und frage mich wie das nun mit dem Elterngeld abläuft? Meine Elternzeit würde am 05.09 zu ende gehen und wollte dann auch wieder zurück kehren in meinen alten Job als Teilzeit.
Meine frage ist aber, fürs Elterngeld des neuen Kindes. Was wird davon berechnet. des Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vom Minijob oder von meinem Job vor der Geburt des ersten Kindes. also das wo ich noch angestellt bin?
Ich blicke da überhaupt nicht durch.
Hoffe ihr könnt mir helfen?
liebe grüße
1 Antwort
Beim Elterngeld ist nach wie vor das Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt wichtig!
Zwar werden Mutterschutzzeiten bei der Berechnung ausgelassen. Elternzeit aber nicht (nur Elterngeldbezugszeit).
Es wird fürs nächste Kind also hauptsächlich das Einkommen aus deinem Minijob zählen. Hinzu kommen das Einkommen, welches du nach der EZ erzielst. Ist es nur ein Teilzeitjob, dann eben Teilzeit-Einkommen.