Elternzeit direkt nach der Ausbildung?

3 Antworten

Dein Beschäftigungsverhältnis als Azubi endet mit dem tag, an dem du deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast. Du wirst dann automatisch arbeitslos, wenn du keinen Anschlussvertrag erhältst. Hast du den erhalten, greift selbstvertändlich der Mutterschutz auch für dich.

Hast du den nicht erhalten, hast du erstmal Ansprüche auf Unterhalt gegenüber dem Kindsvater.

Das ist dann hinfällig, weil Ausbildungsverträge befristet sind. Das mit den Leistungen etc. musst du zuerst beantragen, wenn du das zu spät machst, bekommst du dann auch nicht direkt Hartz4..

Also ich hatte es so, dass mein Kind 2 Tage vor meiner Abschlussprüfung auf die Welt kam. Sie kam zu früh, normalerweise hätt ich meine Prüfung ganz normal gemacht, musste sie nun aber nachholen (logischer Weise renn ich nicht 2 Tage nach der Entbindung los und mach ne 2-tägige Prüfung, auf die ich mich, da ich vorher 5 Wochen Krankenhaus und Bettruhe hatte, gar nicht vorbereiten konnte).

Ich habe dann direkt ALG2 beantragt (da ich eine schulische Ausbildung gemacht habe, bei der es kein Gehalt gab) und bin in Elternzeit gegangen, zwischendurch hab ich meine Prüfung nachgeholt.

Also ja, Elternzeit direkt nach Ausbildung kann man machen, steht einem ja auch zu. Und ja, man kann dann ALG2 beantragen (oder eben ALG1/Mutterschaftsgeld, wenn man vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, was ja bei den meisten Ausbildungen so ist, wenn man nicht gerade eine schulische Ausbildung gemacht hat). Das muss man natürlich rechtzeitig beantragen, aber man weiß ja, wann die Ausbildung zu Ende ist und macht das möglichst vorher, damit man direkt im Anschluss auch abgesichert ist. Zusätzlich natürlich unterhalt beim Kindsvater einfordern und er hat auch die ersten drei Jahre für die Mutter Unterhalt zu zahlen. Das Arbeitsamt wird ohnehin verlangen, dass man den Unterhalt einfordert, wenn das nicht eh schon geregelt ist.

Elternzeit steht einem immer zu, egal was man vorher gemacht hat. Dann gibst entweder ein jahr Elterngeld, oder halbes Elterngeld aufgeteilt auf 2 Jahre, Elternzeit kann insgesamt 3 Jahre betragen und solang das Kind noch nicht 3 Jahre alt ist, ist einem theoretisch auch keine Arbeit zumutbar.