Als Schüler Geld verdienen - Steuern?

4 Antworten

  1. Ja. Es liegt eine Gewinnerzielungabsicht vor und die Tätigkeit ist auf Dauer angelegt. Dringend dem Finanzamt anzeigen.
  2. Klar darf er Geld verdienen. Aber jedes Erwerbseinkommen über 100,- € wird zu 80% auf den Regelsatz angerechnet.

Auch hier sollte man ehrlich sein, wenn das Jobcenter davon Wind bekommt wird nicht nur das zu viel gezahlte Geld zurückgefordert es dürfte ebenso zu einem Strafverfahren wegen Betruges kommen.

  1. Frage: Du must Deinen Verdienst versteuern - d.h. als selbstständiges Einkommen bei der Steuererklärung angeben. Der Verdienst hätte auch Auswirkungen auf Bafög. wieviel Du verdienen darfst, bis das Kindergeld gekürzt wird, wieß ich nicht- google selbst: "Kindergeld Einkommen kind"

  2. Frage: Das ALG II / Harzt-IV-Bezüge werden um das eigene Einkommen gekürzt - auch bei Deinem Kumpel; Die Kindergeldfrage und Bafög-Frage betrifft Deinen Kumpel genau so wie Dich.

kevin1905  21.10.2013, 18:33

Was hat Kindergeld mit dem Einkommen des Kindes zu tun? o.O

Nichts!

Relevant ist der Status und das Alter, wenn das Kind volljährig ist. Befindet es sich in Ausbildung oder Erststudium und ist jünger als 25?

Du musst nächstes Jahr für dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit abgeben. Bei den Summen liegst Du aber wahrscheinlich unter dem Freibetrag.

Dein Kumpel darf natürlich Geld verdienen, es muss aber beim H4 der Eltern angerechnet werden, weil sie eine Bedarfsgemeinschaft sind.

wenn du weniger als 450€ verdienst musst du keine steuern zahlen und als schüler so wie so nicht.

EmilAdenauer 
Fragesteller
 21.10.2013, 18:17

Und was ist mit dem Kumpel und Hartz 4?

Mirii921  21.10.2013, 18:19
@EmilAdenauer

bei dem ist es genau so. er ist volljährig? und darf sein eigenes Geld verdienen. was haben seine Eltern damit zu tun?

kevin1905  21.10.2013, 18:32
@Mirii921

Die nächste 6.

Wer unter 25 ist und bei seinen ALG II beziehenden Eltern wohnt bildet mit diesen eine Bedarfsgemeinschaft.

Das Einkommen jedes Mitglieds aus der BG wird zusammengerechnet. Es steht jedem ein Freibetrag für Erwerbseinkommen von 100,- € im Monat zu. Alles drüber wird zu 80% auf die Regelleistung angrechnet.

kevin1905  21.10.2013, 18:30

Setzen, 6, ungenügend.

Hier zur Nachhilfe:

  1. Minijobs sind NICHT steuerfrei! Sie werden in der Regel pauschal durch den Arbeitgeber versteuert. Wenn dieser jedoch über die Steuerklasse abrechnet kann im ungünstigsten Fall durchaus Lohnsteuer anfallen. Auch die pauschale Steuer von 2% dürfen Arbeitgeber auf die Minijobber abwälzen.
  2. Die Geringfügigkeitsgrenze gilt für Minijobs. Steuerrechtlich gesehen fallen Minijobs aber unter "Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit" (§ 19 EStG). Der Fragesteller erzielt aber durch seine Tätigkeit keine Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit sondern vermutlich aus Gewerbebetrieb (§ 15-17 EStG). Und hier gibt es keine "Minigewerbe". Wer hier im Jahr mehr als 410,- € verdient hat dies anzuzeigen, wenn das Finanzamt davon Wind bekommt gibt es durchaus schonmal Besuch von Wirtschaftsprüfern, Steuerfahndern und es passieren nette Dinge wie Zwangsgeld und Einfrierung des Girokontos.
Mirii921  22.10.2013, 13:40
@kevin1905

schüler fallen da jedoch in ein anderes raster. du darfst als schüler im jahr bis zu 5000€ verdienen. wie und wann ist egal. ich hab selbst in den ferien einen kleinen Job gemacht und musste keine steuern zahlen. hab mich darüber nämlich erkundet und die haben eben dass mit den 5000€ gesagt.