Mietvertrag mit 17 selber Unterschreiben?

9 Antworten

Ist es wirklich so das nur meine Mutter für mich den Mietvertrag unterschreiben kann und niemand anders ?

Nein, diese Aussage ist falsch. Mit 17 bist Du beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass DU SELBST Verträge abschließen kannst. Diese stehen allerdings unter dem Vorbehalt der Erlaubnis Deiner Mutter und sind somit schwebend unwirksam, bis Du 18 bist. Und genau da liegt das Problem: Niemand wird mit Dir einen Vertrag abschließen, ohne die Erlaubnis Deiner Mutter einzuholen. Das ändert aber nicht daran, dass es nur um die Erlaubnis geht, sie wird nicht Vertragspartner, und deswegen hat das auch nichts mit ihrer Bonität zu tun. Alleiniger Vertragspartner bist Du, Du schließt den Vertrag und Du unterschreibst den Vertrag...

vielen dank für diese Klärende antwort! Na die erlaubnis gibt sie mir natürlich! :)

Wenn du wegen der Berufsausbildung in die andere Stadt ziehst, kannst du ja Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Damit hättest du incl Ausbildungsvergütung und Kindergeld 720 € zur Verfügung. Eine Wohnung kannst du also nur in diesem Rahmen suchen. Wenn du mit deinem Freund zusammen ziehst, könnt ihr ja eine Wohngemeinschaft bilden.

Auch wen du 18 bist, wirst du als Azubi kaum einen Vermieter finden, der bereit ist, mit dir einen Mietvertrag zu schließen.

Jetzt hab ich auch schon eine kleine aber bezahlbare Wohnung für mich alleine in der Nähe meines Arbeitsortes gefunden und wollte mal fragen wie das so ist. Der Vermieter meinte meine Mutter müsste den Ausbildungsvertrag unterschreiben, da die Wohnung dann ab 01.07 frei wird und ich erst am 06.09 selber 18 werde.

Richtig, Du bist noch nicht voll geschäftsfähig:

Der minderjährige Mieter Die geschäftsfähigkeit von natürlichen Personen ist im deutschen Recht wie folgt gereget: - Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind geschäftsunfähig, sie sind also nicht dazu in der lange selbstständig Verträge abzuschließen. Ein mit einem Minderjährigen geschäftsunfühigen Jugendlichen abgeschlossener Mietvertrag wäre nichtig. - Jugendliche ab dem 8. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr sind beschränkt geschäftsfähig. Mietverträge mit minderjährigen Personen: Der Mietvertrag kann nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden. Die Einwillung kann vor Abschluß des Mietvertrages durch Zustimmung oder nachträglich durch Genehmigung erfolgen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/minderjaehrig.htm

den mietvertrag kann jeder mensch der 18 ist unterschreiben, nur muss der mieter mit dieser person einverstanden sein und wenn was passiert hat sie schuld also wird schwierig jemand zu finden denk ich.

den vertrag von deiner ausbildung muss deine mutter mit unterschreiben da sie das sorgerecht hat.

Ja das weiß ich aber wie gesagt ich bin noch 17.

Um den Vertrag der Ausbildung geht es doch gar nicht, die Bonität meiner Mutter tut doch beim Ausbildungsvertrag nichts zur Sache.

@Idontreadtheagb

du hast gefragt ob niemand ausser deiner mutter den mietvertrag unterschreiben kann und es geht auch nicht um den anderen vertrag. wenn du also die antwort darauf schon wusstest warum fragst du dann ?

Rechtlich kann nur deine gesetzliche Vertreterin, also deine Mutter für dich den Mietvertrag unterschreiben.

Vielleicht verlangt der Vermieter ja für die zwei Monate gar keine SCHUFA-Auskunft von deiner Mutter - letztlich sollst du ja die Wohnung bewohnen und auch bezahlen. Er wid sicherlich deinen Ausbildungsvertrag sehen wollen, und daraus geht ja hervor, ob du dir die Wohnung leisten kannst. Wenn er allerdings deine Mutter als zusätzliche Sicherheit mit im Vertrag haben will, dann wird es bei schlechter SCHUFA wahrscheinlich schwieriger.

Aber wenn es so formuliert ist, dass du als Mieter im Vertrag stehst und somit mit Erreichen der Volljährigkeit den Mietvertrag rechtlich voll übernimmst, dann sollte der Vermieter auf eine SCHUFA-Auskunft für deine Mutter verzichten können.

Oder jemand anderes mietet die Wohnung an und lässt dich dann dort wohnen. Das muss aber mit dem Vermieter abgestimmt sein (Untermietverhältnis).

Ich drücke dir die Daumen!

Rechtlich kann nur deine gesetzliche Vertreterin, also deine Mutter für dich den Mietvertrag unterschreiben.

Das ist komplett falsch...