Eltern beziehen ALG II ich 17 Jahre Minijob - wieviel abgezogen

6 Antworten

Wenn deine Eltern nur ALG - 1 beziehen + 450 € Job deiner Mutter,dann hat das auf dein Nebeneinkommen gar keinen Einfluss !

Verdienst du bis zu 450 € und lässt dich von der Zuzahlung des RV - Beitrages befreien,dann bekommst du dein Einkommen Brutto wie Netto von deinem AG - überwiesen.

Nur wenn deine Eltern noch zusätzlich ALG - 2 vom Jobcenter oder Wohngeld bekommen würden,hätte das Einfluss auf eure Aufstockung oder das Wohngeld.

Du würdest zwar dein Einkommen weiterhin auf dein Konto bekommen,müsstest dann aber die Kürzung oder den Wegfall wieder ausgleichen.

Beim Wohngeld würden dir ( 16 - 25 ) 50 € als Freibetrag abgezogen und der Rest würde auf euer Wohngeld angerechnet.

Beim ALG - 2 würden dir Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zustehen und das würden bei 450 € Brutto wie Netto insgesamt 170 € sein,diese blieben dir im Endeffekt von deinen 450 € übrig,weil du die Kürzung ja mit deinem Verdienst wieder ausgleichen müsstest.

Der Freibetrag setzt sich aus dem Grundfreibetrag von 100 € zusammen und von den übersteigenden 350 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) stünden dir noch einmal 20 % Freibetrag zu,dass ergibt dann diese 170 € gesamt.

Dann hättest du noch einmal einen Freibetrag von 10 %,wenn du zwischen 1000 € - 1200 € Brutto verdienen würdest.

Diese Freibeträge werden dann addiert und theoretisch vom Netto abgezogen und ergeben dann dein anrechenbares Einkommen.

Würde dein anrechenbares Einkommen deinen Bedarf decken,dann bist du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus und sie würden für dich gar nichts mehr bekommen.

Du müsstest dann deinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung selber an deine Eltern zahlen,ihnen Kostgeld abgeben oder dich selber versorgen.

Würdest du dann immer noch Kindergeld bekommen,dann würde dieses voll auf den Bedarf der elterlichen BG - angerechnet,wenn du deinen Bedarf nach Abzug deiner Freibeträge auch ohne dem Kindergeld decken könntest.

SchokobaerAMk72  08.03.2017, 15:26

Hey, eine Frage zu der Kürzung die man ausgleichen muss. Ist es so das man die 170€ letztlich auf seinem eigenem Konto zu sehen ist oder man sich selbst darum kümmern muss, das die Eltern den restlichen Betrag von 280€ von mir erhalten ? lg

isomatte  09.03.2017, 11:15
@SchokobaerAMk72

Darum muss sich das Kind selber kümmern,den Lohn bekommt es ja vom Arbeitgeber ( AG ),damit hat das Jobcenter nichts zu tun !

bei dir wird nichts abgezogen, sondern bei deinen eltern.

Beim Minijob bin ich mir in dieser Konstellation ( Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern ) nicht ganz sicher. Würdest Du einer betrieblichen Ausbildung nachgehen, so könntest Du je nach Höhe der Ausbildungsvergütung höchstens zu einem Drittel der Wohnungskosten ( Miete / Nebenkosten und Heizung ) herangezogen werden, wenn Ihr 3 Personen seid. Beim Minijob KÖNNTE es sein, dass bei vollen 400 E ( ausbezahlten )  Nebeneinküften für Deinen Leistungsanteil in der BG die gesamte Zahlung vom Amt um 240 E verringert wird. 

Wenn du 450  Euro verdienst, dann werden davon 280 Euro auf das Einkommen deiner Familie angerechnet, d. h. deine Eltern bekommen 280 Euro weniger Hartz IV. 

Am Ende hast du also 170 Euro mehr als vorher. 

Dir stehen bei alg1 160€ zu, bei alg2 nur 100€, alles was drüber hinaus geht wird deinen eltern gekürzt, musst du mit denen dann klären...lohnt sich jedenfalls nicht für 100€ die zeit für nen 450 abzubuckeln...