ALG II, Minijob von Mutter vergessen?

3 Antworten

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Dafür gibt es normalerweise ALG - 2 Veränderungsmitteilungen als Vordruck, diese kann man auch aus dem Internet suchen und ausdrucken lassen.

Nur macht das meiner Ansicht nach keinen Sinn, wenn ihr nicht schon im Leistungsbezug seid und eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) Nummer habt und es dann ggf.nicht leicht zugeordnet werden kann.

Aber auf jeden Fall solltet ihr diese Mitteilung und dementsprechende Nachweise schnell nachreichen, wenn nötig ggf.auch doppelt und dreifach.

Ich würde also auch jetzt schon eine Veränderungsmitteilung usw.ans Jobcenter schicken und wenn ihr dann eine BG - Nummer habt das ganze nochmal zusenden, wenn ihr bis dahin nicht schon eine Antwort vom Jobcenter bekommen habt.

Ja, du und deine Mutter bilden in einem Haushalt unter 25 eine BG - wenn du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst.

Durch das Nebeneinkommen deiner Mutter wird ihre Rente zu 100 % als Einkommen angerechnet, da ihr vom Jobcenter dann auf ihr Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll Freibeträge zugestanden werden.

Das wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn deine Mutter also angenommen monatlich 450 € Brutto = Netto verdient, dann stünden ihr 170 € an Freibetrag zu, diese würden dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergeben dann angenommen 280 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen.

Diese 280 € kämen dann zu ihrer Rente dazu und würden dann zunächst auf ihren eigenen Bedarf angerechnet.

Angenommen die KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) liegt bei 600 €, du wohnst mit deiner Mutter alleine, du hast kein Einkommen, bist min.18 aber unter 25 und deine Mutter hat 800 € Rente und 450 € Brutto = Netto.

Dann kämen ggf.zu den 800 € Rente noch 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen, sie hätte dann um die 1080 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Die 600 € Warmmiete gingen dann durch 2 Personen, der Kopfanteil läge dann bei jeweils 300 € und dazu käme bei deiner Mutter dann min.noch der derzeitige Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 432 €.

Ihr Bedarf würde dann bei angenommen min.732 € liegen, es blieben dann angenommen noch um die 348 € die dann auf deinen Bedarf angerechnet werden könnten und würden.

Ab 18 unter 25 läge dein Bedarf dann derzeit bei min.345 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + die angenommenen 300 € Kopfanteil für die Warmmiete = gesamt 645 €.

Deine Mutter würde dann also ca.297 € an monatlicher Aufstockung für dich bekommen und dein KK - Beitrag würde auch übernommen.

Zealixx 
Fragesteller
 16.01.2020, 18:42

Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich würde dich gerne als Freund hinzufügen, da ich weitere Fragen dazu habe.

isomatte  18.01.2020, 03:25

Danke dir für deinen Stern !

Ja, solltest Du unbedingt nachholen, weil sich das ja auf die Höhe der Leistungen auswirkt.

Außerdem muss dann monatlich der Lohnnachweis der Mutter vorgelegt werden, weil der Lohn vermutlich immer geringfügig schwankt.

Ich bin da nicht so flügge drin, aber meines Wissens nach sollte das unbedingt noch abgeklärt werden, sonst zahlt das Amt zu viel & ihr müsst eine Rückzahlung leisten, weil das ja falsch ausgerechnet wurde. Vermutlich kannst du das direkt am Telefon regeln, ruf beim Amt an und sag denen, dass du das vergessen hast und dass das nachgetragen werden muss.

Agamemnon712  16.01.2020, 16:36

Die Information - genauso, wie den Antrag selbst - schriftlich nachreichen. Sonst heißt's hinterher womöglich: "Nö, uns wurde das nicht mitgeteilt. Wir haben von nix gewußt" ...