Eltern bekommen Wohngeld, wie wird das mit Minijob geregelt?
Hallo erstmal,
Wie schon im Titel erwähnt bekommen meine Eltern Wohngeld. Nun musst ich in der Schule für meinen Bildungsgang ein 8 Wöchiges Praktikum erledigen, wo sich der Betrieb dazu entschieden hat mich wie einen Minijobber zu bezahlen, sprich: 450€, insgesamt also 900. Nun ist meine Frage, da es ja nur eine temporäre und keine ständige Änderung, und aufs Jahr verrechnet auch keine 15prozentige Erhöhung unseres jetzigen Einkommens ist, ob ich dies beim Wohngeldamt melden muss bzw was passiert wenn ich es nicht melde.
Vielen dank schonmal im voraus.
2 Antworten
Wenn Du im Bewilligungszeitraum nicht mehr als 2 Monate arbeitest, dann darf das Erwerbseinkommen nicht angerechnet werden.
Ich würde es aber trotzdem melden und nachweisen, auch wenn Du das unter den genannten Umständen nicht müsstest, wenn Du bisher im Bewilligungszeitraum noch kein Erwerbseinkommen erzielt hast.
Melden würde ich es schon, aber es darf nicht angerechnet werden. Du darfst in einem Bewilligungszeitraum bis zu 2 Monate anrechnungsfrei arbeiten