Einstweilige Verfügung eidesstattlich?
Hi,
Hab derzeit eine einstweilige Verfügung gegen mich.
Dort erläutert die Person den Umstand warum eine einstweilige Verfügung erwirkt werden soll.
Am Anfang steht folgendes: eidesstattlich hat die Antragstellerin folgenden Sachverhalt glaubhaft gemacht.
Das Problem ist, dass es viele Fehlinformation beeinhaltet.
Was ist nun rechtlich die Sachlage? Weil sie ja eidesstattlich erklärt, dass das so passiert ist, aber nicht der Wahrheit entspricht. Dies kann ich durchaus mit Arzt berichten Teilweise nachweisen.
Dagegen vorgehen hab ich nicht vor, aber mich interessiert die Sachlage
5 Antworten
"Dagegen vorgehen hab ich nicht vor,..." - Wenn du nichts unternehmen willst, wozu denn die Frage?
"...aber mich interessiert die Sachlage" - was willst du denn genau wissen? Warum sie, aus deiner Sicht, falsche Dinge dargelegt hat?
Da wir die Hintergründe der ganzen Geschichte auch nicht kennen, können wir dir hier im Forum nicht weiter helfen.
Na, ja. Formal ist eine einstweilige Verfügung eben eine Verfügung. Das wird so von einer Amtsstelle und nicht von einem Gericht festgelegt (juristisch: verfügt). "Einstweilig" bedeutet, dass es zeitlich beschränkt sein muss. Die Verfügung stammt meiner Einschätzung nach von der Stawa. Die darf sowas auch, aber eben nur befristet. Es gibt noch andere Amtsstellen, die auch Verfügungen aussprechen dürfen, beispielsweise das Bauplanungsamt darf auf einer Baustelle einen Baustopp verfügen, wenn Unfallgefahr herrscht oder die Baupläne nicht eingehalten werden.
Die Verfügung muss eine Rechtsmittelbelehrung aufweisen. Das steht oft in der Fussnote oder im Kleingedruckten. Die Rechtsmittelbelehrung besagt für dich, was du tun musst, um gegen die Verfügung vorzugehen: Schriftliche Beschwerde innert xx Tagen und Weiterzug an ein ordentliches Gericht mit dem ganzen Kosten- und Aufwandrisiko eines Prozesses. Und zu guter Letzt: "Ohne Einsprache gilt die Verfügung als rechtskräftig. Widerhandlungen werden mit Busse oder Haft sanktioniert."
Darin steht, dass es unanfechtbar ist. Dennoch kann man die eidesstattliche Versicherung anzweifeln oder?
Und passiert nach der Verfügung noch was? Also bis auf, dass ich Kontakt verbot hab?
Die eidesstattliche Versicherung kannst du nicht anzweifeln. Das ist die Aussage der Person. Diese hat sie "an-Eidesstatt" geleistet und ist wie eine Aussage vor einem Richter so glaubwürdig. Trotzdem musst du nochmal genau lesen. Die Verfügung als solche muss eine Rechtsmittelbelehrung enthalten.
Naja wenn ärztliche Berichte andere aussagen beinhalten, kann man doch bestimmt das anzweifeln oder nicht?
Hab die Rechtsbeilage jetzt auch gesehen unanfechtbar, und irgendwie mündlich was möglich
Tja, dann ist hier wohl Ende-der-Fahnenstange.
Das kann eine Straftat sein, § 156 StGB:
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Endlich jemand, der die Frage beantwortet, danke!
Das Problem ist, dass es viele Fehlinformation beeinhaltet.
Der Richter sieht das offenbar anders.
Und worum geht es überhhaupt? Ein Annäherungsverbot?
Es geht um aussagen, die von der Antragstellerin eidesstattlich versichert wurden. Da dies falsche Informationen enthält ist die eidesstattliche Versicherung doch ein Knieschuss? Kann mehrere verhalte extern belegen.
Hab aber nicht vor dagegen anzugehen
Bei einer einstwilligen Verfügung wird nicht viel geprüft, der Richter verlässt sich da auf die Richtigkeit der eidesstattlichen Versicherung.
falsche eidesstattliche Versicherung? Huiuiui.
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
https://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/falschaussage-meineid.php
Edit: Die Falschaussage muss glaub ich das Urteil beeinflussen
Thanks! :)
Aber warum willst du nicht dagegen vorgehen, das verstehe ich nicht.
Weil wir das privat klären, über meine Mutter.
Wollt ihr das auch beide? Du ja, sicher, aber die andere Person hat immerhin eine einstweilige Verfügung gegen dich erwirken lassen. Wenn dich jemand vor Gericht zerren will, kannst du dich nur vor Gericht dagegen wehren. Und wenn jemand bereit ist, in einer eidesstattlichen Versicherung zu lügen, dann wirst du, ohne selber aktiv zu werden, am Ende mit immer mehr Unwahrheiten konfrontiert werden.
Ich kann deinen Wunsch verstehen, ehrlich, aber ich habe Zweifel, dass das noch möglich ist,ohne dass du am Ende von ihr komplett ausgenutzt und zum Sündenbock gemacht wirst.
Solange du dich nicht veschwerst gelten ihre Lügen offiziell als die Wahrheit.
Wenn es dazu kommen sollte werden meine psychischen Krankheiten wieder hochkommen. Dann wird es das Ende von mir sein. Laut eigenen Aussagen war dies aber eher zum Schutz gedacht
Gerade wenn du psychisch nicht einhundert prozentig stabil bist,solltest du dagegen vorgehen. Du musdt dich zuerst un dich selbst und dann um die andere Person sorgen.
Ja, diese Anklage könnte Stress bedeuten. Ohne Zweifel. Nur ist es so, dass ich dir folgendes garantieren kann: Keine Anklage zu machen und diese Behauptungen nicht zu korrigieren, das wird noch viel schlimmeres für dich bedeuten. Zehnmal mehr Stress.
Dir bleibt nur ein Anwalt.
Ich will nicht dagegen vorgehen, aber wie wäre die Rechtslage?
Würde am ende sowieso eine bekommen
Wenn da Sachen nicht stimmen, dann solltest du das klarstellen lassen, sonst wird dir das zu Lasten gelegt, falls die Gegenseite doch noch weiter gegen dich vor geht und es nicht bei der Einstweiligen Verfügung bleibt. Wenn Schadensersatzansprüche oder Strafanzeigen folgen.
Daher, auch wenn du im allgemeinen der einstweiligen Verfügung zustimmst- las einen Anwalt drüber schauen und die Sache eventuell umformulieren.
Wenn du schon son scheiß baust, dann nimm Geld in die Hand um die Sache wenigstens richtig zu stellen, damit sie dir später nicht auf die Füsse fällt.
Wir klären das privat, mir geht's aber um die sachlage
Die Hintergründe nicht, aber wie die Rechtslage ist. So ist das gemeint. Man darf sich ja weiterbildende