Einstellungsbescheinigung - Umzuggskostenübernahme
Hallo,
ich habe nach Krhs-Aufenthalt leider Hartz4 und möchte nun in meine Heimat zurück ziehen, in ein anderes Bundesland, da ich dort mehr Möglichkeit auf Arbeit habe. Ich habe um Umzugskostenübernahme gebeten, die Arge in meinem jetzigen Aufenthaltsort möchte von mir eine "Einstellungsbescheinigung" von einer eventuellen Arbeit vorgelegt bekommen, nur dann zahlen sie mir den Umzug.
Nun meine FRAGE: Wenn die neue Arbeitgeberin mich vor meinem Umzug in die Heimat noch nicht persönlich gesehen hat, da ich sehr weit weg wohne, und sie mir trotzdem aufgrund meiner Zeugnisse eine "Einstellungsbescheinigung" schreibt (für die hiesige Arge wegen Kostenübernahme meines Umzuges), ist diese eventuelle Arbeitgeberin dann verpflichtet, mich einzustellen, wenn ich dann nach dem Umzug mich bei ihr vorstelle? Welche Risiken geht sie beim Ausstellen einer Bescheinigung da ein? Was ist, wenn sie mich dann doch nicht will? Bekomme ich dann mit dem hiesigen Amt Ärger?
Ich brauche gute Argumente für diese eventuelle neue Arbeitgeberin, damit ich ihre Sorge, sich die Katze im Sack zu Kaufen, nehmen kann, da ich ja nur mit dieser Bescheinigung umziehen kann, da mir die Arge nur dann zahlt.
Danke für die Antworten.
LG
1 Antwort
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die neue Arbeitgeberin dir diese Bescheinigung erstellt - das ist sicherlich nicht seriös. Was ich mir aber vorstellen kann, ist dass entweder sie oder die Arge deine (ganz oder anteilig) Reisekosten für das Vorstellungsgespräch übernimmt - und danach kann dann ja alles seinen geregelten Weg gehen!