Einsicht für Arbeitgeber beim Arbeitsamt

5 Antworten

Wieso sollte der AG dort Einsicht haben? Schon mal von Datenschutz gehört?

Wenn überhaupt, kann der AG das nur vom alten AG erfahren.

P. S.: Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, da gibt es nichts "einvernehmliches"

Blödsinn. Der AG hat KEINE Einsicht in die Akten beim Arbeitsamt.

Das ist totaler Quatsch. Daten, die die Arbeitsagentur erhebt, unterliegen dem Sozialdatenschutz. Nur für die in den §§ 67 ff. SGB X genannten Zwecke und Inhalte können Ausnahmen gemacht werden.

Ach das Arbeitsamt darf die Daten nicht weitergeben, nur die relevanten für eine Bewerbung, wenn sie dich zb irgendwo vorschlagen, aber das ist meist nur Alter und Qualifikation. Dein Arbeitgeber könnte sowas allerdigns trotzdem erfahren, wenn er den Betrieb, der ja sicherlich in deinen Lebenslauf steht anruft und nachfragt. Was aber Quatsch ist, wenn du da schon arbeitest und den Vertrag unterschrieben hast.

dass angenommen mein neuer Arbeitnehmer Einsicht beim Arbeitsamt hat und so sehen kann, wo ich wann gearbeitet habe und wie die Kündigung verlaufen ist.


ganz einfach das erfährt er nicht .. er bekommt bei der Agentur für Arbeit auch keine einsicht in Deine Akte etc. ...