Einmalzahlung für Miete auf 10 Jahre Betrag 42000€

8 Antworten

Das geht so gar nicht.

Die Vermieterin kann keinerlei Verpflichtungen vertraglich eingehen, welche für einen Rechtsnachfolger bindend wären.

Einziger Ausweg wäre, dass Du für den Betrag Dir das Wohnrecht auf 10 Jahre erwirbst und dieses Wohnrecht notariell im Grundbuch verankert werden würde.

Das bedeutet zudem, duie vermieterin müsste den betrag jetzt komplett versteuern. Auch aus ihrer Sicht eher ungut (was Dir egal sein kann, ok).

In allen anderen Fällen ist z.B. mit dem Ableben der Vermieterin jegliche Abmachung außer dem reinen Mietvertrag hinfällig.

Du hättest die Mieter selbstverständlich immernoch bezahlt, aber Verkauf oder Mieterhöhung auszuschließen wäre damit hinfällig.

Auch die Klausel, dass vor dem versterben der Betrag an die Erben auszuzahlen wäre, auch das ist so nicht möglich, Du kannst vertraglich nicht verlangen, dass jemand sein erbe frühzeitig auszahlt.

Zudem, mal taktisch gesprochen, kommt es zu einer Kündigung Deinerseits durch Ruhestörung oder Hausfrieden oder was auch immer, müsstest Du erstmal Dich um die Rückerstattung der vorrausbezahlten Miete streiten. Glaub ja nicht, dass Du dann einfach so Dein geld zurückbekommst, schon gar nicht von den Erben.

Taktisch ist das eher unsinnig, was Du da vorhast, zu Deinen Ungunsten.

Klar, Du willst Mieterhöhungen ausschließen und dam man derzeit sowieso keine Zinsen bekommt, was solls auch. Jedoch beim geringsten Ärger wird das ein Schuß nach hinten werden.

Also mein Rat ist sowieso, schön gemeint, aber eher blöde. Lass es lieber.

Wie jetzt, du willst außerordentlich kündigen können, wenn die Nachbarn nachts Krach machen? Wenn sich der Vermieter auf eine solche Regelung einlässt, hast du Glück.

Falls du aber meinst, dass der Vermieter den randalierenden Mietern kündigen muss, no way!!

Bist du dir denn sicher, dass du in den kommenden 10 Jahren nie auf Sozialleistungen angewiesen sein wirst?

möchte meiner Vermieterin für 10 Jahre Mietvorauszahlung leisten wie setze ich den Vertrag richtig auf u.a müsste mit rein das er auf die Rechtsnachfolger übergeht.

Warum willst Du das tun?

Was meinst Du mit Rechtsnachfolger? Erben? Das funktioniert nicht. Der Vermieter hat bei Tod des Mieters ein außerordentliches Kündigungsrecht, welches auch Dein Vertrag nicht aushebelt.

keine Mieterhöhung

Darauf lassen sich vermutlich die wenigsten Vermieter ein (zumindest nicht für 10 Jahre).

Vergiss diese Schnapsidee!

Ansonsten: für 42.000 € bekommst Du vielleicht schon eine ganz kleine Eigentumswohnung. Das wäre sinnvoller.

Nein das geht nicht.Und kein Vermieter wäre so dumm so etwas zu tun. Wenn mir ein Mieter schon so käme von wegen außerordentliches Kündigungsrecht bei nächtlicher Ruhestörung durch andere Mieter und Störung des Hausfriedens, dann würde ich dabkend ablehnen.Wer holt sich scxhon freiwillig Querulanten in eine Wohnung.Bei solchen Mietern ist der Ärger vorprogrammiert

möchte meiner Vermieterin für 10 Jahre Mietvorauszahlung leisten

Soso. Und wäre sie dazu bereit? NB.: Bei € 4200.-- p.a. kann das ja entweder nur ein Appartment und/oder in einer total wertlosen Gegend sein, wo sowieso niemand freiwillig hinzieht.

wie setze ich den Vertrag richtig auf

Das sagt Dir der Anwalt Deines Vertrauens.

müsste mit rein das er auf die Rechtsnachfolger übergeht. Verpflichtung diese Wohnung für den Zeitraum vom 01.102015 bis 31.12.2015 nicht zu verkaufen oder vermieten , keine Mieterhöhung

Völliges Fantasieprodukt. Wer soll denn so einem Unsinn zustimmen? Vor allem dann, wenn er die Einnahmen alle in 2014 versteuern müsste ohne gegenzurechnende Kosten?

außerordentlicher Kündigrund bei nächtlicher Ruhestörung anderer Bewohner Störung des Hausfriedens

Sowas könnte man evtl. über ein Treuhandkonto abwickeln, nur wozu? Und welcher seriöse Vermieter würde sich sowas antun?

Hundetante  21.11.2014, 14:00

Du hast eine Null übersehen.

FordPrefect  21.11.2014, 14:06
@Hundetante

Wieso? € 42000.-- / 10 = € 4200.-- p.a.

albatros  22.11.2014, 03:16

p.A. >>> per Anno (je Jahr) x 10 = Summe. Ist also korrekt.