Einliegerwohnung an eigene Kinder vermieten
Hallo, ich besitze ein Haus. Dort bewohne ich die ersten beiden Etagen. In der dritten ist eine eigene Wohnung, die ich zurzeit vermietet habe. Ab nächsten Sommer zieht der Mieter aus und ich möchte gerne dort meine Tochter wohnen lassen, da ich gesundheitlich ein bischen auf ihre Hilfe angewiesen bin. Mein Schwiegersohn kümmert sich dann um die handwerklichen Sachen im Haus.
Kann ich sie dort mietfrei wohnen lassen oder ist das nicht erlaubt?Was muss ich da beachten? Vielen lieben Dank.
5 Antworten
Du kannst deine Tochter selbstverständlich mietfrei wohnen lassen. Überleg dir aber trotzdem, ob es nicht besser ist, einen Mietvertrag zu maqchen. Darin könnt ihr festhalten, warum sie unentgeltlich bei dir wohnen, nämlich, weil du eine bestimmte Menge an Hilfeleistungen erwarten kannst. (Die du ja nur in anspruch nehmen musst, wenn es nötig ist). Wenn alles vertraglich geregelt ist, könnt ihr leichter miteinander umgehen, wenn sich die Bedingungen ändern (z.B. du in ein Altenheim musst, und auf Mieteinnahmen angewiesen bist).
Wenn nur Du und Deine Tochter dort wohnen kannst Du sie ohne Probleme mietfrei wohnen lassen.
Nur wenn noch ein Mieter im Haus wohnt und Miete zahlt, muss man die umlagefähigen Kosten berücksichtigen, man kann dann nicht einfach alles auf den einen Mieter abwälzen.
Du musst eine Mietvertrag mit angemessener Miete (darf auch unter dem Mietspiegel liegen) abschließen. Über die Konditionen werdet ihr euch sicher einig.
Selbstverständlich kannst du. Solange du nichts illegales tust, kannst du mit deinem Eigentum machen, was du willst. Ob und ggf. wie viel Miete du verlangst, ist deine Sache.
Natürlich kannst Du Deine Kinder, wie auch jeden anderen, mietfrei wohnen lassen. Das ist nichts illegales.
Beachten? Das das Finanzamt evtl. fragt warum keine Angaben mehr zu Vermietung gemacht werden.