Einliegerwohnung an eigene Kinder vermieten

5 Antworten

Du kannst deine Tochter selbstverständlich mietfrei wohnen lassen. Überleg dir aber trotzdem, ob es nicht besser ist, einen Mietvertrag zu maqchen. Darin könnt ihr festhalten, warum sie unentgeltlich bei dir wohnen, nämlich, weil du eine bestimmte Menge an Hilfeleistungen erwarten kannst. (Die du ja nur in anspruch nehmen musst, wenn es nötig ist). Wenn alles vertraglich geregelt ist, könnt ihr leichter miteinander umgehen, wenn sich die Bedingungen ändern (z.B. du in ein Altenheim musst, und auf Mieteinnahmen angewiesen bist).

Wenn nur Du und Deine Tochter dort wohnen kannst Du sie ohne Probleme mietfrei wohnen lassen.

Nur wenn noch ein Mieter im Haus wohnt und Miete zahlt, muss man die umlagefähigen Kosten berücksichtigen, man kann dann  nicht einfach alles auf den einen Mieter abwälzen.

Du musst eine Mietvertrag mit angemessener Miete (darf auch unter dem Mietspiegel liegen) abschließen. Über die Konditionen werdet ihr euch sicher einig.

Selbstverständlich kannst du. Solange du nichts illegales tust, kannst du mit deinem Eigentum machen, was du willst. Ob und ggf. wie viel Miete du verlangst, ist deine Sache.

Natürlich kannst Du Deine Kinder, wie auch jeden anderen, mietfrei wohnen lassen. Das ist nichts illegales.

Beachten? Das das Finanzamt evtl. fragt warum keine Angaben mehr zu Vermietung gemacht werden.