Einkommensteuervorauszahlung Überweisungszweck

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Ganz genau, das ist der korrekte Überweisungszweck für die Vorauszahlung der Einkommenssteuer: "Steuernummer EK 1. Quartal 2015" Den Begriff "Vorauszahlung" brauchst du nicht unbedingt anzugeben, das wird schon verstanden, wenn "1. Quartal 2015" dabeisteht. Immer aufpassen, dass die Steuernummer nicht vergessen wird ;)


reheKelp 
Fragesteller
 03.03.2015, 11:07

Super, danke für die ausführliche Antwort! :)

Ja klar, das reicht.