Einkommensteuererklärung - warum plötzlich nachzahlen?

8 Antworten

Hallo, bei der Steuererklärung gibt es zwei wichtige Eckpunkte: 1) Was habe ich alles angegeben, und 2) was hat das Finanzamt davon auch anerkannt.

Der wichtigste Punkt bei einem Bescheid ist immer zum Schluß bei den Erläuterungen. Hier stehen genau die Sachen, bei denen das FA vom Antrag abgewischen ist. Man muss also unbedingt diesen Teil lesen und verstehen und mit der abgegebenen EWrklärung Punkt für Punkt vergleichen (können).

Aus diesem Grund empfehle ich die Verwendung von solchen Programmen, die ein vernünftiges Handbuch haben, in welchem man auch nachschauen kann und die die einmal im Jahr gespeicherten Daten mit denen der Vorjahre vergleichen, wo hier eventuelle Unterschiede liegen.

Damit ist vermieden, dass man selbst etwas vergisst, weil es den Anwender auf die Abweichung aufmerksam macht und man kann sich einen voraussichtlichen Bescheid ausdrucken lassen, um ihn im Vorfeld bereits zu prüfen. Daran kann man eben auch erkennen, ob man mit einer Rück- oder Nachzahlung rechnen kann.

Diese minimale Geldausgabe für ein sinnvoles Programm ist ihr Geld wert, zur eigenen Sicherheit.

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Fragesteller
 23.10.2013, 14:10

Ich habe die Steuererklärung mit ElsterFormular erstellt. Laut diesem hätte ich ca. 120 Euro zurück bekommen müssen. Habe keine Werbungskosten etc angegeben, nur die Daten der Lohnsteuerbescheinigung. Diese hab ich nochmal verglichen, sind alle korrekt. Lohnt sich ein Einspruch?

Teresamaria  23.10.2013, 14:53
@figurehead

Dann hast du ja die Berechnung der zu erstattenden Einkommenssteuer.

Vergleich deinen Bescheid mit dieser Berechnung. Wo ist eine Abweichung?

VersBerater  23.10.2013, 18:02
@figurehead

Nun kommt genau das zum Tragen, was ich bereits oben geschrieben habe:

Der wichtigste Punkt bei einem Bescheid ist immer zum Schluß bei den Erläuterungen. Hier stehen genau die Sachen, bei denen das FA vom Antrag abgewischen ist. Man muss also unbedingt diesen Teil lesen und verstehen und mit der abgegebenen Erklärung Punkt für Punkt vergleichen (können).

Die Kunst besteht eben darin, den Steuerbescheid lesen und nachvollziehen zu können. Dazu musst Du den Ausdruck von Elster mit der angegebenen Rückzahlung daneben legen und Position für Position vergleichen.

Ein Einspruch lohnt sich nur dann, wenn Du dem FA genau begründest, warum (in welchen Fällen) Du anderer Meinung bist, wo man dort aus Deiner Sicht einen Fehler gemacht hat. Das kann man aber nur, wenn man Bescheide lesen kann, wobei "lesen" hier "verstehen und nachvollziehen" bedeutet. Nur wenn Du dies kannst, dann kannst Du auch den Einspruch begründen. Einfach nur einen Einspruch einlegen ohne Begründung, das geht und hilft nicht.

Der Nachteil von Elster, Du hast hie ein kaum verständliches Handbuch zur Seite. Das ist eben der Unterschied zu vernünftigen Programmen mit Handbuch.

diesiebenraben  23.10.2013, 21:36
@VersBerater

Naja, wenn er aber gar kein Kunststückchen gemacht hat und gar nichts abgesetzt hat, was man ihm aberkennen könnte, sondern nur die Daten der LSt-Bescheinigung eingegeben wurden, die beim FA ja elektronisch übermittelt seitens Arbeitgeber vorliegen, dann muss der Hund woanders begraben sein. Zahlendreher beim FA kann man ausschließen, weil dort nur die Daten des Arbeitgebers eingespielt werden.

Nicht die Höhe der Rückzahlung ist wichtig, sondern die Höhe der gezahlten Steuer.

Beispiel: du hast immer 1.000.- Euro gezahlt und später 40.- Euro erstattet bekommen, also 960.- Euro insgesamt pro Jahr gezahlt.

In einem Jahr.hast du Freibeträge eintragen lassen ( Fahrtkosten) und nur 900.- Eurp gezahlt. Bei der Einkommensteuerbetechnung musst du 50.- Euro nachzahlen. Das hörst sich schlecht an, aber das was 10.- günstiger als in den anderen Jahren.

Eventuell hast du vergessen, die Kfz-Haftpflichtversicherung abzusetzen. Vergleich mal die Berechnungen ( Brutto steigt jedes Jahr um ein paar Euro, die Werbungskosten sollten ungefähr gleich gross sein )

diesiebenraben  23.10.2013, 21:39

Die Kfz-Haftpflicht bringt ihm ja nur was, wenn er mit Kranken-und Pflegeversicherung noch nicht über 1900 € war. Das wird bei einem Bruttojahreslohn von weniger als 25.000 € durchaus der Fall sein. .

Hattest du Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld dabei? Hast du den Arbeitgeber gewechselt?
Oder bist du Polizist/ Soldat ohne Krankenversicheurngsbeiträge? Das sind die typischen Kandidaten für Nachzahlung. Sonst: Deine Kranken- und Pflegeversicherung liegt unter 1900 € und du hast keine sonstigen Vorsorgeaufwendungen angesetzt. Hier kommst du in Schieflage,weil eine Vorsorgepauschale bei der Berechnung der Lohnsteuer drin ist. Wenn du nur die Daten der LST-Bescheinigung angegeben hast, spricht das dafür. Addiere einfach mal KV, PV und ALV. Was kommt da raus? Wenn weniger als 1900 e dabei rauskommen, haben wir den Knackpunkt, denke ich. Kannst du hier evtl. noch im Einspruch etwas nachreichen? Versicherungen, meine ich? Oder hast du Kosten für einen Hausmeister/ Treppenhausreinigung in deiner Mietwohnung? Das könnte noch was verbessern.

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Fragesteller
 24.10.2013, 10:00

Ich kann alle deine Fragen verneinen. Auch liegt die KV und PV weit über 1900 Euro.

diesiebenraben  24.10.2013, 10:44
@figurehead

Ja, dann weiß ich auch nicht. Dann nimm den Antrag auf Veranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG umgehend schriftlich zurück und beantrage Aussetzung der Vollziehung. Wenn es wirklich eine Antragsveranlagung war , ist damit auch die Nachzahlung erledigt.

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Fragesteller
 24.10.2013, 11:05
@diesiebenraben

Ok, also meinst du ich hätte mit einem Einspruch und Bitte um nochmalige Überprüfung keine Chance doch noch eine Rückzahlung zu bekommen, die ich lt Elster ja eigentlich erhalten soll...

diesiebenraben  24.10.2013, 13:18
@figurehead

Leider kann ich da keine Ferndiagnose stellen,. Was Einsprüche mit der Bitte um nochmalige Überprüfung angeht, so fürchte ich, dass du um präzisere Angaben gebeten werden wirst, versuchen kannst du das aber natürlich gern. Hier bei uns in Augsburg würden sie mir unisono den nicht näher begründeten Einspruch um die Ohrwascheln hauen., aber möglicherweise gelten in anderen Ämtern andere Sitten......

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Fragesteller
 24.10.2013, 14:23
@diesiebenraben

Kann man denn nach einem evtl. erfolglosen Einspruch immer noch die Aussetzung beantragen?

diesiebenraben  24.10.2013, 17:50
@figurehead

Nein, bitte darauf achten, dass eine Aussetzung - also Aufschub der Fälligkeit der geforderten Zahlung, § 361 AO !- ja nur gewährt wird, wenn ein Einspruch Aussicht auf Erfolgt hat. Ohne Einspruch keine Aussetzung.

Es muss doch ersichtlich sein wofür die Nachzahlung sein soll. Unter "Erläuterungen" steht meistens eine Erklärung.

Dann geh doch erst mal in Widerspruch denn dann müssen die alles noch mal überprüfen. Oftmals kommt da schon ein anderes Ergebnis raus ;-)

icolor2  23.10.2013, 12:46

ja, meistens ne noch höhere nachzahlung

Kleinalrik  23.10.2013, 16:18

Ein Widerspruch muss immer begründet sein, sonst wird er verworfen. Man kann nicht einfach so pauschal einen Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen.