Steuernachzahlung obwohl ich nur 4 Monate gearbeitet habe?

3 Antworten

Es ist doch immer wieder interessant, wie jemand, der einen Computer bedienen kann und ein Elsterformular runterladen meint, in eigener Sache Steuerberater zu sein. Es hat doch einen Grund, dass Fachleute eine jahrelange Ausbildung benötigen.

Wenn sie die Steuerklasse 3/5 gewählt haben, bezahlen sie im Laufe des Jahres fast immer zu wenig Lohnsteuer. Das bedeutet, dass sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung, die sie bei dieser Steuerklassenwahl zwingend abgeben müssen, eine Nachzahlung erforderlich ist.

Bei der Klassenwahl ist die Rückzahlung vorprogrammiert. Ist doch auch logisch: Ihr habt unterjährig von der zu geringen Vorauszahlung des Mannes profitiert und somit mehr Nettolohn erhalten, als Euch im Jahresdurchschnitt eigentlich zustand; damit wird im Folgejahr zwingend eine Nachzahlung fällig.

III/V ist unterjährig günstiger, führt aber - wie hier deutlich zu sehen ist - fast immer zu einer Nachzahlung. 4/4 vermeidet das, dafür hat man unterjährig weniger netto. An der Steuerlast ändert die Klassenwahl rein gar nichts!

Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt - also hättet Ihr auch nachzahlen müssen, wenn Du gar nicht gearbeitet hättest.