Einkommensteuer - Praktikumskosten der Tochter

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Wenn du noch Kindergeld bekommst, sind die Ausgaben damit abgegolten. Einziger Punkt wären die Kosten der auswärtigen Unterbringung in der Anlage Kind.

Bekommst du kein Kindergeld mehr, dann zählt aller Aufwand für die Tochter als Unterhalt für eine bedürftige Person, auch die Kosten des Praktikums. Ihr Einkommen wird gegen gerechnet. Du kannst auch im Finanzamt nachfragen, dafür gibt es (kostenlose) Sprechzeiten.

wenn sie Azubi gleichgestellt ist, also eine Praktikumsvergütung bekommt (Grenzbetrag ist mir leider momentan nicht bekannt), dann nicht, also wenn ihr Einkommen über diesen betrag liegt. Ansonsten müßtest Du es als außergewöhnliche Ausgaben absetzen können, frag doch mal bei einer Steuerberatung nach. Die Auskunft kostet nur einen Bruchteil von dem, was Du sonst u.U. verlierst. Viel Glück

floridaklaus 
Fragesteller
 16.02.2013, 18:07

Okay, ich frage nach. Danke Kirsche 777