Einkommenssteuerbescheid für ALG2?
Hallo,
ich mach's kurz: Ich musste vorübergehend ALG 2 beantragen, weil ich in eine sehr komplizierte Situation geraten bin. Ich bekomme die Leistungen seit letztem Jahr September.
Ich habe einen Midijob nebenbei und schicke auch immer die Gehaltsabrechnungen dorthin. Nun habe ich einen Brief bekommen, dass ich die Einkommenssteuerbescheinigung von 2015 vorlegen soll? Aber da habe ich doch noch gar keine Leistungen bekommen? Ich glaube ich habe auch gar keinen Einkommenssteuerbescheid? Was genau hat es jetzt damit auf sich? Dürfen die das verlangen, obwohl ich 2015 doch überhaupt keine Leistungen bezogen habe? Ich verstehe den Sinn dieses Briefes nicht, es geht wohl irgendwie um die Anhebung des Mindestlohnes, ich bekomme aber sowieso mehr als Mindestlohn.
Dürfen die den Einkommenssteuerbescheid für 2015 verlangen, obwohl ich da keine Leistungen bekommen habe?
Und was ist der Einkommenssteuerbescheid genau?
5 Antworten
Teile dem Jobcenter mit das du 2015 keine Steuererklärung gemacht hast,weil du im Oktober 2015 erst mit einem 450 € Job begonnen hast und darauf werden keine Lohnsteuern fällig,die du hättest vom Finanzamt teilweise hättest wieder bekommen können !
Hättest du sie gemacht,dann wäre dir eine evtl.Rückerstattung 2016 zugegangen und wenn du diese im ALG - 2 Bezug auf dein Konto bekommen hättest,dann wäre das anrechenbares Einkommen gewesen,weil es hier nicht darauf ankommt aus welcher Zeit Einkommen stammt,sondern hier gilt das so genannte Zuflussprinzip.
Es wird also dann angerechnet wenn es auf dem Konto eingeht.
Das ist dem Jobcenter aber nicht bekannt,die können evtl. wissen das du in der Zeit gearbeitet hast,aber nicht was du da verdient hast !
Du bist aber nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB - ll verpflichtet alle Möglichkeiten zu nutzen die Bedürftigkeit der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) zu beenden bzw. zu verringern.
Deshalb kann dich das Jobcenter auch auffordern eine Steuererklärung zu machen,denn deine evtl.Rückerstattung vom Finanzamt würde im Leistungsbezug anrechenbares Einkommen sein und auf den Bedarf der BG - angerechnet,es würde also zumindest die Bedürftigkeit im Monat des Zuflusses ( Zuflussprinzip) verringern und so wäre der § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB - ll erfüllt.
Darum sollst du dem Jobcenter erklären das du keine Steuererklärung für 2015 gemacht hast,weil du eh nichts bekommen würdest,da du erst im Oktober überhaupt eine Tätigkeit aufgenommen hast,diese aber nur auf 450 € Basis und so sollte dem Jobcenter dann klar sein das da nichts bei rauskommen würde.
Soweit ich weiss, muss ein Arbeitnehmer in unselbständiger Tätigkeit spätestens nach 2 Jahren des letzten Jahres seiner beruflichen Erwerbstätigkeit einen Lohnsteuer-Jahresausgleich gegenüber dem Finanzamt machen, wenn dieses aus dem Erwerbsjahr 2015 nicht bereits 2016 zum regulären Stichtag freiwillig erfolgte.
Oder anders herum :
Das Jobcenter will nun mal abklopfen, ob Dir aus 2015 ggf. auf Antrag ( sofern damals nicht erfolgt ) noch eine Lohnsteuer-Rückerstattung zustehen könnte, wenn Du die Steuererklärung für 2015 seinerzeit nicht bis ~ 03-2016 selbst eingereicht hattest.
Ab wann zahlt man denn Lohnsteuer? Ich war in 2015 durchgehend Studentin und hatte von Oktober bis Dezember einen Nebenjob, bei dem ich 450 Euro verdient habe.
Ist es realistisch, dass ich da 'ne Lohnsteuerrückerstattung bekomme? Bin gerade echt überfordert, ich habe ganz andere Probleme als das jetzt.
Lohnsteuer wird erst bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fällig, aber nicht bei einem Minijob auf 450 Euro-Basis. Auf "Sozialleistungen" wie z.B. "BaFöG" ( sofern Du sowas damals bekamst ) fällt auch keine Lohnsteuer an.
Ich denke mal, dass das Jobcenter hier einfach mal "im Trüben" bohrt. Gehe dann dort hin und belege mit etwaig vorhandenen Bescheinigungen zum 2015 noch laufendem Studium, einer Arbeits- / und den Lohnbescheinigungen und etwaigen Bewilligungsbescheiden damaliger staatlicher Förderleistungen, dass Du 2015 noch kar kein LST-pflichtiges Einkommen hattest und es somit auch keinen Steuerbescheid aus diesem Bemessungsjahr geben kann.
Da Du 2015 noch studiert hast, dann aber einen Job am Ende des Jahres ausgeübt hast, kann das Finanzamt einen Einkommenssteuerbescheid von Dir verlangen. Ruf dort an, und laß Dir erklären, weshalb sie den Bescheid fordern. Welche Lohnsteuerklasse hattest Du denn für Deinen Job 2015, wurden Steuern auf Dein Einkommen einbehalten?
Das Finanzamt fordert nichts, das Jobcenter möchte von mir einfach nur den Einkommensteuerbescheid von 2015, obwohl ich da noch keine Leistungen bezogen habe.
Ich habe auch nur 450€ verdient, da zahlt man doch eh keine Lohnsteuer, oder?
Dann teile dem Jobcenter mit, daß Du 2015 keinen Einkommenssteuerbescheid erhalten hast, da noch Studentin.
Wenn du in 2016 ALG bekommen hast, wird die Rückzahlung aus 2015, die Du ja erst 2016 bekommen hast, mit dem ALG aus 2016 verrechnet.
Welche Rückzahlung denn überhaupt? Ich war 2015 noch Studentin, habe seit Oktober 2015 einen Nebenjob gehabt, den ich jetzt als Midijob habe. Ich habe keine Rückzahlung bekommen, wovon denn auch?
Ja, das weiß ICH ja nicht ;)
Und wenn ich das nciht weiß, weiß das Jobcenter das auch nicht ;) Also: du musst es belegen und dafür brauchen die den Bescheid.
Was muss ich denn belegen? Ich verstehe es nicht, tut mir leid. Ich weiß nicht mal was für eine Rückzahlung das sein soll.
Wenn Du gearbeitet und Geld verdient hast, musst Du eine Einkommensteuererklärung machen. Es gibt dann einen Bescheid, in dem steht, ob Du Steuern nachzahlen musst oder ob Du welche zurück bekommst.
Wenn du noch nie eine gemacht hast, musst du auch das beim Jobcenter angeben. Die können nicht wissen, was du bisher getan oder gelassen hast. Das musst Du ihnen sagen.
3 Monate 450€ habe ich verdient in 2015. Und Bafög habe ich bekommen.
Muss ich denn jetzt noch 'ne Steuererklärung für 2015 machen?
Ja, alles zusammentragen, alles belegen und dann ist gut.
Nein
Was denn zusammentragen? MUSS ich eine Steuererklärung für 2015 machen?
Nein, Den Bafögbescheid, die Lohnnachweise für die 450 Euro, das sollte reichen.
@sozialtussi
Soweit hast Du ja recht.
Allerdings: Wenn die Erstattung VOR dem Bezug von ALG II eingegangen ist, geht das das JC nichtsan.
Stimmt. aber auch DAS kann das Jobcenter nicht wissen. Kann ja sein, dass die Rückzahlung lange brauchte, weil die Abrechnung spät abgegeben wurde oder was auch immer. Das wollen die halt sehen.
Nein, aus dem Jahr 2015 darf das JC keinerlei Nachweise verlangen. Vlt. ist es ein Schreibfehler?
Normalerweise gibt man eine Steuererklärung ab, um zuviel gezahlte Steuern zurückzubekommen. Das Finanzamt schickt dann den Einkommenssteuerbescheid.
Die Rückzahlung aus 2015 kommt aber erst in 2016 und wenn DANN das Geld zufließt, wird es auch DANN mit dem ALG verrechnet.
Lies bitte meinen Kommentar bei Deiner Antwort.
Ja, dazu habe ich gerade etwas geschrieben ;)
Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht. Weiß jetzt auch nicht was ich da machen soll.
Beim Jobcenter angeben, dass Du keine Einkommensteuererklärung gemacht hast in 2015.
Muss ich die dann nachträglich machen? Wie gesagt, ich war in 2015 durchgehend Studentin und habe seit Oktober 2015 einen Nebenjob gehabt.
Ist ja aber irrelevant, weil ich keine Lohnsteuer gezahlt habe. Dennoch danke für die Wiederholungen/Zusammenfassungen.