WG-Auflösung. Ich bin der letzte, der auszieht. Muß ich alleine die Gemeinschaftsräume streichen und alle Möbel entsorgen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lehne dich zurück und lasse die Vermieter strampeln. 1/3 der Gemeinschaftflächen sollst du gemietet haben? Wurde deinem Mietvertrag eine Wohnungsskizze beigegeben, worauf die dir vermieteten Flächen eingezeichnet sind? Gibt es eine m²-Angabe für die vermietete Wohnfläche?

Ich glaube eher, dass dir Nutzungsrechte für die G-Räume eingeräumt wurden. Aber aus diesen Nutzungsrechten kann der Vermieter keine Schönheitsreparaturen für die G-Räume herleiten. Daher kannst du auch nicht zur Farbgebung bei Auszug in den G-Räumen verpflichtet werden. Die Möbel gehen dich nichts an, die Vermieter müssten dir nachweisen, dass du Eigentümer der Einrichtungsgegenstände bist.

Hi Gerhart,

vielen Dank für deine Antwort. Ich schreib dir mal, was unter "Mietsache" im Vertrag steht.

"Der Vermieter vermietet ab xxx das Zimmer xxx (19,61 m²) in der xxx-Straße an Herrn xxx.

Darüber hinaus wird ein Nutzungsrecht für die allgemeinen Bereiche der Wohnung wie Küche, Bad, Flur, Abstellraum, Loggia und Kellerabteil vereinbart (1/3 davon sind 10,94 m²)."

Also eine Fläche ist angegeben, aber auch wie du sagst nur ein Nutzungsrecht.

Bist du dir dann sicher, dass ich da nichts machen muss?

@gutefrageluke

Ist der Vermieter der Eigentümer der Wohnung oder war das einer der anderen VG-Mieter?

Ich gehe mal davon aus, der Vermieter ist der Eigentümer der Wohnung.

Du hattest nur ein Nutzungsrecht für die allgemeinen Bereich, die irgendwie schon möbliert waren. Somit darfst Du nicht einfach Zeug aus diesen Bereichen entsorgen und brauchst da auch sicher nichts zu streichen. Schließlich hättest Du selbst diese Bereiche auch nicht verändern dürfen.

Du musst Dich lediglich um das von Dir gemietete Zimmer kümmern. Ob Du das streichen musst, hängt von Deinem Mietvertrag ab. Hast Du das Zimmer unrenoviert übernommen, kannst Du es auch unrenoviert zurück geben. Lediglich Schäden sind von Dir zu beseitigen. Ansonsten besenrein verlassen.

@gutefrageluke

Hast du beim Vermieter eine Kaution hinterlegt?

@Gerhart

Ja, 350 Euro.

@bwhoch2

Der Vermieter ist Eigentümer.

Das beruhigt mich schonmal sehr. Um mein Zimmer habe ich mich schon gekümmert. Ist alles gestrichen und die Löcher in der Wand sind auch zu. Danke dir!

@gutefrageluke

Die Vermieter können die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten und werden dir vermutlich einen Teil abziehen wollen. Falls in deinem Zimmer keine Mängel nach deinem Auszug festgestellt werden, quittiere auf keinen Fall auf dem Rückgabeprotokoll Mängel in den G-Räumen.

Hier darf nichts vermischt werden. Zur Rückgabe einen glaubwürdigen Zeugen dazu nehmen.

@Gerhart

Alles klar, dankeschön.

 Es sind nicht meine Möbel und der Besitzer ist auch nicht auszumachen (die waren schon da, als wir alle eingezogen sind).

Damm gelten sie als mitvermietet und gehören dem Vermieter.

Meine Frage ist jetzt: Können die von mir verlangen, dass ich allein mich um alles kümmere? Ich habe ja schließlich nur ein Drittel gemietet.

Schau Dir folgenden Link genau an:

Meine Frage ist jetzt: Können die von mir verlangen, dass ich allein mich um alles kümmere? Ich habe ja schließlich nur ein Drittel gemietet.

http://www.welt.de/welt_print/article3002597/Die-WG-ist-im-Mietrecht-ein-schwerer-Fall.html

MfG

johnnymcmuff



Stell doch bitte den Link ein!

@Gerhart

Hab ich.   :-)

Hi johnnymcmuff,

vielen Dank schonmal für deine Antwort. Der Link hilft mir aber leider nicht sonderlich weiter. :)

@gutefrageluke

In dem Link stehen schon wichtige Sachen, nur sehr viel zu lesen:

Also eine Fläche ist angegeben, aber auch wie du sagst nur ein Nutzungsrecht.

Dann ist es Vermietersache.

@johnnymcmuff

Vielen Dank!

"Den letzten beißen die Hunde"

Ihr haftet dem Vermieter gesamtschuldnerisch. Er kann sich also einfach einen aussuchen. das bist du in diesem Fall. es liegt dann an dir, die beiden Mitbewohner mit zur Zahlung zu bringen.

Es gibt hier keine gesamtschuldnerische Haftung, weil der Fragende einen Einzelmietvertrag über das Zimmer abgeschlossen hat.

Verlangen können sie das was im Mietvertrag/Mietverträgen steht!

Das ist eben nicht so. Beispiel: Es steht in vielen Mietverträgen, dass absolut keine Haustiere erlaubt sind. Verbieten dürfen sie dir aber keine Hamster oder Fische. Gesetz steht immer noch über dem Mietvertrag.