Darf der Vormieter den Abkauf von Möbeln/ hohe Abschlagszahlungen verlangen?

6 Antworten

dann dreh' doch einfach den Spieß um: sage *mündlich* zu, daß Du Interesse an den Möbeln hast - allerdings ohne feste Zusage "ich nehme sie". Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, kannst Du immer noch sagen, daß Du sie nicht willst.


Der Vermieter / Eigentümer bekommt doch nicht vom Vormieter die Zusage, nach dem Motto: "Der hat meine Möbel genommen! Den können sie jetzt nehmen!"

Das sind zwei vollkommen unabhängige Dinge! Wenn dem Vermieter / Eigentümer dein Gesicht und dein Bankkonto gefällt, dann nimmt er dich! Da brauchst du doch kein Einverständnis vom Vormieter wegen seiner Möbel! Da sagst du zu ihm: "Nö! Die interessieren mich nicht! Kannst du mitnehmen bzw. Musst du mit rausnehmen!" Fertig!

Offenbar habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Ich erkläre mal die Sache an einem Beispiel: Man stößt im Internet auf eine Wohnungsanzeige. Alles sieht super aus, der Preis stimmt. Man geht zur Besichtigung: Alles sieht noch immer super aus. Bedingung für die Übergabe der Unterlagen an den Vermieter: Verbindliche Zusage, dass man die Möbel abkauft. Anders wird man nicht weitergereicht. Erst recht nicht bekommt man den Vermieter, oder einen Mietvertrag zu Gesicht. So zumindest läuft das meistens in Berlin. Auch wenn die Wohnungen durch Firmen verwaltet werden, übernehmen Angestellte nur selten den Job der Besichtigung und Vermietung.

@AleGinger

Bei Nachmietersuchanzeigen von Mietern ist das tatsächlich so. Nur wenn der Eigemtümer, eine Makler oder Vermieter Interessenten sucht, ist es anders.

Dummweise sind die guten Angebote aber vermietet, sonst wären sie keine guten, oder? Dann muss man eben in den sauren Apfel beissen und den Krempel bei ebay verschrotten

Vormieter dürfen gar nichts! Denn du machst den Mietvertrag ja mit dem Vermieter!

Einfach NEIN sagen, wenn dir die angebotenen Schränke nicht zusagen, der Vormieter muß sie dann ausbauen!

Das ist ja meine Rede. Ob sie es dürfen, bin ich mir gar nicht sicher. Das Problem ist, dass die Vormieter die Besichtigungen machen und die Unterlagen weiterreichen, bzw. erst bei Einigung die Kontaktdaten der Firmen/Mieter rausgeben.

@AleGinger

Ach so, du meinst bei Annoncen / Anzeigen, wo Vormieter einen Nachmieter suchen?

Dann ist es zwar das gleiche Recht, aber so ein Vormieter muß dir natürlich die Adresse des Vermieters nicht rausrücken. Da mußt du aktiv werden, denn es bleibt dabei: Mietverträge werden mit dem Vermieter gemacht!

(Übrigens muß ein Vermieter einen Nachmieter auch nicht aktzeptieren, er allein entscheidet, wer in seine Wohnung einzieht)

Mal aufdröseln:

DU willst eine Wohnung anmieten. Dein Vertragspartner ist AUSSCHLIESSLICH der Vermieter! DU hast nach Vertragsabschluß das Recht darauf, eine komplett leer geräumte Wohnung zu übernehmen/übergeben zu bekommen.

Was ein Vormieter will oder nicht, tangiert dich ausgesprochen peripher. DU hast mit ihm KEIN Vertragsverhältnis, er hat von dir nichts zu fordern. Auch darf der Vermieter eine Vermietung NICHT davon abhängig machen, dass du vom Vormieter irgendwelche Sachen übernimmst... das widerspricht der Vertragsfreiheit, wie sie das Grundgesetz garantiert.

Solange DU mit dem Vormieter keinen Vertrag eingehst, AUCH keinen mündlichen (unter Zeugen), hat dieser gar nichts zu fordern.

Vielmehr ist der Vormieter gehalten, sich seinerseits an SEINEN Mietvertrag zu halten, der u.a. auch beinhaltet, dass zum Mietende die Wohnung besenrein zu übergeben ist. Das heisst, leer geräumt und sauber gefegt!

Im übrigen hilft ein Anruf beim Grundbuchamt, wem die Bude gehört, und dann dort ein Anruf beim Eigentümer. Derr dürfte dann auch der Vermieter sein. Dort mal melden, dass man itneressiert und solvent ist, dass aber der Nochmieter das Zustandekommen eines Mietvertrages VORSÄTZLICH vereitelt aus eigenen egoistischen Interessen heraus (will die Bude nicht vertragsgemäß leer geräumt übergeben)...glaub mir, das hilft sehr weiter!

OK, dafür braucht es Nerven aus Stahl, aber such auf jeden Fall immer paralell den Kontakt mit dem Vermieter. Dem Vormieter sag halt, du brauchst vor Anmietung ne Unterschrift des Vermieters... und wenn der dann nicht koperieren will, deutlich werden: DU bekommst es mit nem kurzen Besuch im Grundbuchamt ja doch heraus, wer Vermieter ist. Und ob sich Vormieter schadensersatzpflichtig machen will wegen Vereitelung eines Mietvertrages...das kann je nach Gemütslage des sich geprellt fühlenden Vermieters recht kostspielig werden!

Ich sehe dein Problem nicht: Vertrag schliessen der Vermieter und du. Und zwar über den leeren Wohnraum, sofern die Einrichtungen tatsächlich nicht dem Vermieter gehören und er das dich als Mieter möchte.

Da verhandelt man doch nur und direkt mit dem Vermieter und fordert ihn, nicht den Vormieter auf, bei Mietbeginn die Wohnung geräumt, ggf. renoviert  und besenrein zu übergeben :-)

Etwas anders sieht es aus, wenn der Mieter vorfristig durch Nachmieterstellung aus dem Vertrag entlassen werden möchte und der Vermieter dem zustimmt. Dann zieht der Vormieter eben nur den Kandidaten in Betracht, die mit ihm einen Kaufvertrag über die Möbel zu seinen Preisvorstellungen schliesst und er dem Vermieter damit keine Räumung mehr schuldet.

G imager761