Einkaufgrenze für Jugendliche

8 Antworten

Ab 7 Jahren bist Du bedinmgt geschäftsfähig, Du darft dier alles kaufen was Du Dir vom Taschengeld leisten kannst , bzw. was Du vom Taschengeld gepart hast.

die Verkäiferin war übervorsichtig, denn es gibt keine Höchstgrenzen.

Eigendlich hätte sie Dir es verkaufen müssen, jedoch können die Eltern den Kauf rückgängig machen, dann müsten sie aber nachweisen, dass es nichr vom Taschengeld ist.

Da gibt es keine betragsmaessig festgelegte Grenze. Du kannst einen wirksamen Kaufvertrag nur dann schliessen, wenn du das Objekt der Begierde mit Geld bezahlen kannst, dass dir von deinen Eltern zur freien Verfuegung ueberlassen wurde (oder von anderen mit Zustimmung deiner Eltern). Wenn dir deine Eltern also 100.000 Euro in die Hand druecken und sagen: "Kauf dir davon, was du willst", kannst du sogar nen Ferrari kaufen (wenn's schon welche fuer 100.000 gibt). Sagen sie aber: "Kauf dir von den 100.000, was du willst aber nur keinen Lolli fuer 50 Cent", dann kannst du nicht einmal nen wirksamen Kaufvertrag ueber den Lolli abschliessen. Da der Verkaeufer aber nicht wissen kann, wob und wieviel Geld dir von deinen Eltern zur freien Verfuegung ueberlassen wurde, zieht er die Grenze selbst dort, wo er sein Risiko begrenzen moechte.

Du bist, bis Du 18 bist, nicht geschäftsfähig, dürftest also eigentlich gar nichts allein kaufen. Damit Kinder dennoch den Umgang mit Geld lernen können, gibt es den  "Taschengeldparagraphen", §101 des BGB.

"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Wie soll der Verkäufer aber wissen, ob das Geld em Kind zu freier Verfügung überlassen wurde? Also wurde von Gerichten die Regelung festgelegt, dass der Kauf gültig sein kann, wenn der Preis ein monatliches Taschengeld nicht übersteigt. Der Verkäufer kann also in Deinem Fall vermuten, dass Du kein monatliches TG in höhe von 333 € erhältst und Deine Eltern die Kiste möglicherweise umgehend wieder zurückbringen.

Bitte doch einfach Deinen Vater oder Deine Mutter, Dich beim Kauf zu begleiten, das ist nicht schlimm oder peinlich und tut auch nicht weh.

Also grundsätzlich gilt wohl du darfst soviel Geld ausgeben wie dir als Taschengeld zur Verfügung steht da gibt es so richtlinen wie viel jugendliche ungefähr bekommen aber du kannst problemlos auch 100 euro ausgeben also ich wurde noch nicht angesprochen das das bei dem betrag geht, nimm einfach ein elternteil mit denn müsstest du das problemlos kaufen können lg

Grundsetzlich bist du unter 18 noch nich voll geschäftsfähig.Du darfst nur Ausgaben im Bereich des Taschengeldes haben oder rechtlich vorteilhafte Geschäfte tätiigen (z.B Schenkung).Also die Kassiererin hatte schon recht,lass es dir doch einfach von deinen Eltern kaifen.