Einhandmesser Transport
Ich habe vor mir Real Steel E77 zu hohlen.. Ich habe mir die Frage gestellt ob ich das Messer im Auto transportieren darf. Wenn ja dann wie? Ich weiß bloß das man es in einem verschlossenen Behälter mit nehmen darf, sicher bin ich mir nicht!!! THX für Antworten und sternchen!!!
3 Antworten
Das E77 ist ein verriegelndes Einhandmesser, laut §42a WaffG darf es nicht geführt werden (führen = unverschlossen dabeihaben, z.B: im Handschuhfach, Rucksack, Hosentasche).
Es darf jedoch transportiert werden wenn es in einem verschlossenem Behälter ist. Also: kleines Schloss an den Reißverschluss des Rucksacks oder an eine beliebige Tasche mit Verschluss. Das muss kein tragbarer Tresor sein. Kofferraum ist unnötig und egal.
Ein Verstoß gegen §42a ist übrigens "nur" eine OWI, Messer weg, Geldstrafe.
Wenn du das Verbot umgehen möchtest kauf ein Sanrenmu 9054, das ist baugleich mit dem E77 hat aber keine Verriegelung und fällt nicht unter den 42a.
Bei Ordnungswidrigkeiten werden Geldbußen fällig, keine Geldstrafen.
Ich würde es um Kofferraum verschlossen transportieren ......
§ 42a Abs.3 Waffg ,,,,es ist verboten .......
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cmzu führen.
Bei einer Kontrolle kann das mächtig ärger geben
Wo hast du das den her, dass du dieses Messer nur in einem verschlossenen Behälter transportieren darfst? Es handels sich weder um einen verbotenen Gegenstand, noch um ein feststehendes Messer. Es ist ein Taschenmesser, mehr nicht.
Jedes Messer ist eine Waffe. Verbotene Messer sind Springmesser, Butterfly und feststehende Messer über eine bestimmte Klingenlänge. Ein Einhand-Taschenmesser gehört nicht dazu.
Du bringst da einiges durcheinander, Butterfly sind verboten (richtig). Springmesser sind nur zum Teil verboten, gelten aber immer als Waffe und feststehende Messer können beliebig lang sein, man darf sie allerdings nur bis 12cm Klingenlänge Führen.
Einhändig verriegelnde Messer dürfen unabhängig der Klingenlänge nicht geführt werden. Siehe §42a WaffG.
Jedes Messer ist eine Waffe.
Jedes Messer kann als Waffe mißbraucht werden. Manche Messer sind aufgrund ihrer Bauart Waffen im Sinn des Waffengesetz.
Verbotene Messer
sind Butterflymesser, bestimmte Spingmesser, Fallmesser und Faustmesser.
ich dachte ein einhandmesser ,egal welcher klingenlänge, sei eine waffe